HRB 70199

TERRION GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bergisch Gladbach

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Registerdaten

Sitz
Bergisch Gladbach
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. TERRION GmbH Overath

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 98 IN 75/20 · TERRION GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 75/20
Wirksam am
27.01.2026
Registerbezug
Köln, HRB 70199
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn

werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.10.2020 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse XXX EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 31 Gläubigern auf XXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 160 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.11.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .

98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 26.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 98 IN 75/20 · TERRION GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 75/20
Wirksam am
12.11.2025
Registerbezug
Köln, HRB 70199
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 12.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 98 IN 75/20 · TERRION GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 75/20
Wirksam am
27.12.2023
Registerbezug
Köln, HRB 70199
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 27.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 98 IN 75/20 · TERRION GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 75/20
Wirksam am
26.06.2023
Registerbezug
Köln, HRB 70199
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.08.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 26.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 98 IN 75/20 · TERRION GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 75/20
Wirksam am
05.10.2022
Registerbezug
Köln, HRB 70199
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 75/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70199 eingetragenen TERRION GmbH, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Warkentin, Hölderlinweg 12, 51147 Köln

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 16 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Gründe:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 12.08.2020 bis zum 30.09.2022 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 65 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.09.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) eingesehen werden.

98 IN 75/20
Amtsgericht Bonn, 05.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (98 IN 75/20) vom 01.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfa…
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (98 IN 75/20) vom 01.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Warkentin, Andreas, Niederkassel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbere…
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Warkentin, Andreas, Niederkassel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Müller, Michael, Overath, *XX.XX.XXXX; Velázquez, Rafael Gómez, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Prokura erloschen: Warkentin, Heinrich, Troisdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Prokura erloschen: Warkentin, Heinrich, Troisdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Nach Änderung, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Warkentin, Heinrich…
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Nach Änderung, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Warkentin, Heinrich, Troisdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Nach Änderung des Wohnsitzes, weiterhin Geschäftsführer: Warkentin, Andreas, Troisdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Nach Änderung des Wohnsitzes, weiterhin Geschäftsführer: Warkentin, Andreas, Troisdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Michael, Overath, *XX.XX.XXXX; Velázquez, Rafael Gómez, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Prokura erloschen: Krings, Judith, Bonn, *XX.XX.XXXX.
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Prokura erloschen: Krings, Judith, Bonn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge…
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Warkentin, Heinrich, Troisdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Jakobstraße 89, 51465 Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf.
HRB 70199: TERRION GmbH, Bergisch Gladbach, Jakobstraße 89, 51465 Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lülsdorfer Straße 40, 53842 Troisdorf.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199: TERRION GmbH, Overath, Schulstraße 23, 51491 Overath. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz 1 und mi…
HRB 70199: TERRION GmbH, Overath, Schulstraße 23, 51491 Overath. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde der Sitz nach Bergisch Gladbach verlegt und entsprechend der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Satz 2. Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jakobstraße 89, 51465 Bergisch Gladbach. Neuer Unternehmensgegenstand: der Garten- und Landschaftsbau, der Einzelhandel mit Gartenzubehör und Pflanzen, der Handel mit Konsumgütern aller Art, soweit keine Genehmigungen erforderlich sind, sowie die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, Gebäudereinigung, Hausmeisterservices und Unterhaltsreinigung. Einzelprokura: Krings, Judith, Bonn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 70199 HRB 70199:TERRION GmbH, Overath, Schulstraße 23, 51491 Overath.Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz 1 und mit …
HRB 70199:TERRION GmbH, Overath, Schulstraße 23, 51491 Overath.Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Garten- und Landschaftsbau, der Handel mit Konsumgütern aller Art, soweit keine Genehmigungen erforderlich sind, und die Durchführung von Entrümpelungen.
Neueintragungen
HRB 70199 TERRION GmbH, Overath, Schulstraße 23, 51491 Overath. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2010. Geschäftsanschrift: Schulstraße 23, 51491 Overath. Gegenstand: der Garten- un…
TERRION GmbH, Overath, Schulstraße 23, 51491 Overath. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2010. Geschäftsanschrift: Schulstraße 23, 51491 Overath. Gegenstand: der Garten- und Landschaftsbau sowie Handel mit Konsumgütern aller Art, soweit keine Genehmigungen erforderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Warkentin, Andreas, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.