HRB 236123
TERRAGON AG
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-03-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-25 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
13 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 36t IN 3526/22 · TERRAGON AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 3526/22
- Wirksam am
- 06.10.2025
- Registerbezug
- München, HRB 236123
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TERRAGON AG, vertreten durch d. Vorstand, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin, Registergericht: Amtsgericht München HRB 236123 - Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 25.09.2025 die Vergütungsfestsetzung gemäß §§ 10,11, 2 InsVV und die Auslagenerstattung gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt ( §§ 63ff InsO). Es wurden Zuschläge beantragt. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36t IN 3526/22 · TERRAGON AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 3526/22
- Wirksam am
- 09.01.2025
- Registerbezug
- München, HRB 236123
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TERRAGON AG, vertreten durch d. Vorstand, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht HRB 236123
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.01.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36t IN 3526/22 · TERRAGON AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 3526/22
- Wirksam am
- 05.12.2023
- Registerbezug
- München, HRB 236123
TERRAGON AG, vertreten durch d. Vorstand, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht München - Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 236123
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu dem mit der Nordic Insvest GmbH & Co. Promenade KG geschlossenen Grundstückskaufvertrag des Notars Dr. Thomas Meyer, UR-Nr. ME 666/2023, vom 24.11.2023, über den Verkauf der Grundstücke eingetragen beim AG Strausberg in den Grundbüchern von Vogelsdorf Blatt. 1454, 1483, 1484, 1643 zu einem Gesamtkaufpreis von 50.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.12.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Kaufvertrag liegt für Beteiligte des Verfahrens zur Einsicht in der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36t IN 3526/22 · TERRAGON AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 3526/22
- Wirksam am
- 05.10.2022
- Registerbezug
- München, HRB 236123
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TERRAGON AG, vertreten durch d. Vorstand, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht München - Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 236123
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, Gz.: 224/22 TAG
hat der Insolvenzverwalter am 04.10.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 36t IN 3526/22 · TERRAGON AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 3526/22
- Wirksam am
- 08.07.2022
- Registerbezug
- München, HRB 236123
In dem Verfahren über den Antrag der
TERRAGON AG, vertreten durch d. Vorstand, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin
Registergericht: Amtsgericht München - Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 236123
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 08.07.2022 um 08:45 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Grundkapital von Amts wegen berichtigt: 5.500.000,00 EUR.
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Die Hauptversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.822.020,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der…
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Die Hauptversammlung vom 23.09.2021 hat die Änderung der §§ 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates), 9 (Amtsdauer, Amtsniederlegung) de…
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Die Hauptversammlung vom 01.08.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.500.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der…
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Bestellt: Vorstand: Dr. Heilig, Annette, Königs Wusterhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Die Hauptversammlung vom 17.11.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 800.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der S…
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin. Die Terragon Dörpfeldstraße 1 GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 158910 B) ist auf Grund des Verschmelzungsve…
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Maximilianstraße 2, 80539 München. Die Hauptversammlung vom 17.11.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Sat…
HRB 236123 HRB 236123: TERRAGON AG, München, Maximilianstraße 2, 80539 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.07.2017. Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 2, 80539 München. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.