HRB 7534

Terrafix Anlagenbau GmbH

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Essenbach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.04.2020
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Stephan Reisch

Essenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Bau von Photovoltaikanlagen ohne elektrische Anschlussarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 956/13 · Terrafix Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 956/13
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 7534
IN 956/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Terrafix Anlagenbau GmbH, Dr.-Gryll-Straße 9, 84051 Essenbach-Altheim, vertreten durch den Geschäftsführer Reisch Stephan
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 7534
- Schuldnerin -

In dem am 17.03.2020 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.

Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Alexander Saponjic,
Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut,

übertragen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 956/13 · Terrafix Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 956/13
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 7534
IN 956/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Terrafix Anlagenbau GmbH, Dr.-Gryll-Straße 9, 84051 Essenbach-Altheim, vertreten durch den Geschäftsführer Reisch Stephan
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 7534
- Schuldnerin -

In dem am 17.03.2020 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet. Es handelt sich um etwaige Auszahlungsansprüche der Schuldnerin gegen die Terrafix SuedAfrika (Pty) Limited.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 25.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 956/13 · Terrafix Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 956/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Landshut, HRB 7534

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 956/13 · Terrafix Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 956/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Landshut, HRB 7534

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7534 HRB 7534:Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach.Prokura erloschen: Krüger, Edmund, Hohenthann, *XX.XX.XXXX; Ramsauer, Martin, Landshut, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gese…
HRB 7534:Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach.Prokura erloschen: Krüger, Edmund, Hohenthann, *XX.XX.XXXX; Ramsauer, Martin, Landshut, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.04.2014 (Az. IN 956/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 956/13 · Terrafix Anlagenbau GbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 956/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Landshut, HRB 7534

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 956/13 · Terrafix Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 956/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Landshut, HRB 7534

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7534 Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Prokura erloschen: Drexler, Johann, Essenbach, *XX.XX.XXXX.
Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Prokura erloschen: Drexler, Johann, Essenbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7534 Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Prokura erloschen: Spickhoff, Hans-Jörg, Essenbach/Unterwattenbach, *XX.XX.XXXX.
Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Prokura erloschen: Spickhoff, Hans-Jörg, Essenbach/Unterwattenbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7534 Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Drexler, Johann, Essenbach, *XX.XX.XXXX.
Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Drexler, Johann, Essenbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7534 Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem …
Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach, Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Krüger, Edmund, Hohenthann, *XX.XX.XXXX; Ramsauer, Martin, Landshut, *XX.XX.XXXX; Spickhoff, Hans-Jörg, Essenbach/Unterwattenbach, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 7534 Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach (Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2008 mit Nachtrag vom 11.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: V…
Terrafix Anlagenbau GmbH, Essenbach (Dr.-Gryll-Str. 9, 84051 Essenbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2008 mit Nachtrag vom 11.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Bau von Photovoltaikanlagen ohne elektrische Anschlussarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reisch, Stephan, Essenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.