HRB 7038

Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Bamberg · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Forchheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.09.2018
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Anna-Elisabeth Schmidt

Forchheim

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Errichtung von thermoplastischen Abdichtungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Hilfsgeschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 234/18 · Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
4 IN 234/18
Wirksam am
09.05.2025
Registerbezug
Bamberg, HRB 7038
4 IN 234/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Schmidt Anna Elisabeth
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 7038
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

seine Berichtigung, folgende von ihm als Insolvenzverwalter im Verfahren über das Vermögen der Terra Green Plus UG angemeldeten Forderungen im Verfahren über das Vermögen der Anna Schmidt anzumelden:

TabNr. 0-1, Gläubiger: BG RCI, angemeldet: 314,41 €, festgestellt: 148,84 € und zurückgenommen: 165,57 €
TabNr. 0-5, Gläubiger: DAK Gesundheit, angemeldet: 2.112,46 €, festgestellt: 2.112,46 €
TabNr. 0-6, Gläubiger: BRD, angemeldet: 126,00 €, festgestellt: 126,00 €
TabNr. 0-7, Gläubiger: BG RCI, angemeldet: 439,00 €, festgestellt: 439,00 €
TabNr. 0-8, Gläubiger: Dohle GmbH, angemeldet: 2.619,91 €, festgestellt: 2.619,91 €
TabNr. 0-9, Gläubiger: RAT GmbH, angemeldet: 546,00 €, festgestellt: 546,00 €
TabNr. 0-10, Gläubiger: Freistaat Bayern, angemeldet: 2.202,94 €, festgestellt: 2.202,94 €
TabNr. 0-11, Gläubiger: L.Kunststoffgroßhandel oHG, angemeldet: 21.183,09 €, festgestellt: 21.183,09 €
Summe angemeldet: 29.543,81 € festgestellt: 29.378,24 €
Die Summe der Tabelle Terra Green Plus UG angemeldeten und festgestellten Forderungen aus Anfechtung beträgt insgesamt 29.378,24 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.06.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 08.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 234/18 · Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
4 IN 234/18
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Bamberg, HRB 7038
4 IN 234/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Schmidt Anna Elisabeth
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 7038
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 234/18 · Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
4 IN 234/18
Wirksam am
09.11.2023
Registerbezug
Bamberg, HRB 7038
4 IN 234/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Schmidt Anna Elisabeth
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 7038
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.12.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 08.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7038 HRB 7038: Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), Forchheim, Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 31.08.2018 (Az. 4 IN 234/…
HRB 7038: Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), Forchheim, Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 31.08.2018 (Az. 4 IN 234/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 4 IN 234/18 · Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
4 IN 234/18
Wirksam am
03.09.2018
Registerbezug
Bamberg, HRB 7038
4 IN 234/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Finanzamt Erlangen, Schubertstraße 10, 91052 Erlangen, Gz.: 216/140/11510 -
VO04 -120/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführerin
Schmidt Anna Elisabeth, geboren am XX.XX.XXXX, Egerlandstraße 5, 91301
Forchheim
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 7038
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Die Errichtung von thermoplastischen Abdichtungen und alle
damit im Zusammenhang stehenden Hilfsgeschäften

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 31.08.2018 um 08.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Daniel Fábián
Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg
Telefon: +49(911)5982700
Telefax: +49(911)5982701
Email: info@kanzleifabian.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2018 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.10.2018,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.06.2018 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 03.09.2018
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 7038 Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), Forchheim, Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011. Geschäftsanschrift: Egerlandstraße 5, 91301…
Terra Green Plus UG (haftungsbeschränkt), Forchheim, Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011. Geschäftsanschrift: Egerlandstraße 5, 91301 Forchheim. Gegenstand des Unternehmens: Die Errichtung von thermoplastischen Abdichtungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Hilfsgeschäfte. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Anna-Elisabeth, Forchheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.