VR 303

Tenniszentrum DJK Sulzbachtal e.V.

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sulzbach

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Registerdaten

Sitz
Sulzbach
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DJK 24 Sulzbach
  2. DJK 24 Sulzbach Sulzbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 303 VR 303: DJK 24 Sulzbach, Sulzbach (c/o Albert Stoll, Gärtnerstraße 3, 66280 Sulzbach/Saar).Neuer Name: Tenniszentrum DJK Sulzbachtal e.V. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Versch…
VR 303: DJK 24 Sulzbach, Sulzbach (c/o Albert Stoll, Gärtnerstraße 3, 66280 Sulzbach/Saar).Neuer Name: Tenniszentrum DJK Sulzbachtal e.V. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 30.04.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.04.2015 mit der Tennis-Zentrum Sulzbachtal (TZS) e.V. mit Sitz in Sulzbach/Saar (VR 5189) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.