VR 98 AH

Tennis-Club Großensee-Trittau e.V.

Amtsgericht Lübeck · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Großensee

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Registerdaten

Sitz
Großensee
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Tennis Club Großensee von 1971 (TCG) Großensee

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 98 AH VR 98 AH: Tennis-Club Großensee-Trittau e.V., Großensee. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Je zwei von ihnen…
VR 98 AH: Tennis-Club Großensee-Trittau e.V., Großensee. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Vertreter: Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Zimmermann, Frank; 2. Vorsitzender: 8.
Falk, Klaus-Peter, *XX.XX.XXXX, Lütjensee; Änderung zu Nr. 6: Änderung der Amtsbezeichnung; Schatzmeister: Luigs, Tim, *XX.XX.XXXX, Großensee; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2015 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 10.12.2015 und 16.12.2015 der Trittauer Tennis-Club e.V. mit Sitz in Trittau (Amtsgericht Lübeck, VR 91 AH) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verhscmlezung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.