HRB 733958
Telsita GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eschelbronn
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Registerdaten
- Sitz
- Eschelbronn
- Datenstand
- 2024-12-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 81 IN 317/20 · Telsita GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 317/20
- Wirksam am
- 12.05.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733958
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telsita GmbH, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Benkt Olof Linnander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733958
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Samuel Zeiser, LL.M., Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 11033212
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 81 IN 317/20 · Telsita GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 317/20
- Wirksam am
- 05.08.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733958
Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 05.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 81 IN 317/20 · Telsita GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 317/20
- Wirksam am
- 29.07.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733958
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telsita GmbH, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn,
vertreten durch den Geschäftsführer Benkt Olof Linnander
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 733958
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Samuel Zeiser, LL.M., Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 11033212
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 153.938,79 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 29.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 81 IN 317/20 · Telsita GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 317/20
- Wirksam am
- 14.02.2023
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733958
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telsita GmbH, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Benkt Olof Linnander, geboren am XX.XX.XXXX, derzeit: Grötlingboudd 695, 623 38 Havdhem, Schweden
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733958
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Samuel Zeiser, LL.M., Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 11033212
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 67-78 sowie von eventuell weiteren nachträglichen Forderungsanmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 13.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 81 IN 317/20 · Telsita GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 317/20
- Wirksam am
- 19.07.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733958
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telsita GmbH, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Benkt Olof Linnander, Grötlingboudd 695, 623 38 Havdhem, Schweden
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733958
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Samuel Zeiser, LL.M., Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 11033212
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 10.06.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 142.326,00 EUR auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 75 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.06.2021 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war nach Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände der im vorliegenden Verfahren erbrachten und über das Maß eines Normverfahrens hinausgehenden Arbeitsleistung des Insolvenzverwalters ein Übersteigen des Regelsatzes um 75 % gerechtfertigt.
Hierbei waren die Betriebsfortführung bis zur Verfahrenseröffnung am 01.02.2021, die Finanzierung des Insolvenzgeldes für 51 Arbeitnehmer, die dargelegten Sanierungsbemühungen sowie die Korrespondenz mit ausländischen Lieferanten und Debitoren angemessn zu berücksichtigen. Bei der Bemessung des Zuschlags für die Betriebsfortführung wurde vorschriftsgemäß die Vergleichsberechnung aus der Berechnungsgrundlage mit und ohne Fortführungsüberschuss vorgenommen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Das Schreiben muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde, bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 13.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 733958 HRB 733958: Telsita GmbH, Eschelbronn, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 81 IN 317/20) aufgelöst. Ge…
Insolvenzbekanntmachung 81 IN 317/20 · Telsita GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 317/20
- Wirksam am
- 02.02.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733958
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telsita GmbH, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn, vertreten durch den
Geschäftsführer Benkt Olof Linnander, geboren am XX.XX.XXXX, derzeit:
Grötlingboudd 695, 623 38 Havdhem, Schweden
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733958
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Samuel Zeiser, LL.M., Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 11033212
hat der Insolvenzverwalter am 22.01.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvnezverfahrens am 01.02.2021 vorliegt, §
208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 02.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 81 IN 317/20 · Telsita GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 317/20
- Wirksam am
- 01.02.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733958
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telsita GmbH, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn,
vertreten durch den Geschäftsführer Benkt Olof Linnander, Grötlingboudd 695,
62338 Havdhem, Schweden
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733958
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Samuel Zeiser, LL.M., Ganghoferstraße 31, 80339 München, Gz.: 11033212
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2021 um 08.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Schmoll
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
23.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 16.04.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30/31, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 16.04.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30/31, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, Amtsgericht Heidelberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 733958 HRB 733958: Telsita GmbH, Eschelbronn, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn. Prokura erloschen: Ahlberg, Oliver, Eschelbronn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Larsson, Peter Lars Vilhelm, Stockholm / Schweden, *XX…
HRB 733958 HRB 733958: Telsita GmbH, Eschelbronn, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn. Einzelprokura: Ahlberg, Oliver, Eschelbronn, *XX.XX.XXXX.
HRB 733958 HRB 733958: Telsita GmbH, Eschelbronn, Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2019. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 29, 74927 Eschelbronn…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.