HRB 270227

TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Murrhardt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.08.2019
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jürgen Ernst Walter Telschig

Murrhardt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-25 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-07 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Telschig Verfahrenstechnik Gesellschaft mit "beschränkter Haftung. Murrhardt
  2. Telschig Gesellschaft 20.000,-mit beschränkter DM Haftung Murrhardt

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Planung, und Fertigung von Anlagen jeder Art insbesondere von Förderungs- und Entsackungsanlagen sowie von Anlagen für die Chemische Industrie, die Nahrungs- Wasch- und Reinigungsmittelindustrie, sowie der Handel mit neuen und gebrauchten Apparaten und Maschinen jeder Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 239/19 · TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 239/19
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 270227
6 IN 239/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
vertreten durch d. Geschäftsführer .
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Illig, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und abzüglich eines Vorschusses.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war entsprechend dem Gutachten des Schlussrechnungsprüfers und dem Schreiben des Verwalters vom 26.01.2026 von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 200.690,11 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.04.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war antragsgemäß ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 5 % gerechtfertigt.
Hierbei wird ein Zuschlag von 10 % für die Umsetzung des Unternehmenskaufvertrages festgesetzt. Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 239/19 · TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 239/19
Wirksam am
25.08.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 270227
6 IN 239/19
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 204.286,44 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 5 % auf die Vergütung geltend gemacht. Hiervon wird ein Zuschlag von 10 % für die Umsetzung des Unternehmenskaufvertrages beantragt.
Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen.
Insgesamt wird im Rahmen der Gesamtschau ein Zuschlag von 5 % zur Festsetzung beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 116 Zustellungen zu je 2,80 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 25.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 239/19 · TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 239/19
Wirksam am
22.11.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 270227
6 IN 239/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms

1. Die Prüfung der bis 12.12.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.12.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 239/19 · TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 239/19
Wirksam am
03.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 270227
Verfahrensnummer: FSNB2606000027684005

6 IN 239/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Illig, Heilbronner Straße 190, 70191
Stuttgart, für das Eröffnungsverfahren werden gemäß § 63 Abs. 3 InsO vorläufig
wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen
können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.06.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung wurde von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 228.750,00 EUR
ausgegangen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
18.596,60 EUR. Hiervon entfällt ein Zuschlag von 40 % auf die Mehrarbeit durch
die Vorbereitung der übetragenden Sanierung, 10 % für die
Insolvenzgeldvorfinanzierung und 20 % abzüglich 1.537,15 EUR auf die Mehrarbeit
für die aufwändige Fortführung des Geschäftsbetriebes für einen Zeitraum von
ca. 2,5 Monaten. Der Abzug von 1.537,15 EUR erfolgt im Zuge der
Vergleichsberechung. Die Fortführung des Geschäftsbetriebes war insbesondere
deshalb besonders aufwändig, weil der vorläufige Verwalter zunächst in
umfangreichen und zeitintensiven Auseinandersetzungen mit dem Vermieter die
Fortführung des Nutzungsverhältnisses der Betriebsstätte sicherstellen musste.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.06.2020 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um BETRAG EUR gerechtfertigt.
Hierbei wurden alle geltend gemachten Zuschläge berücksichtigt bis auf den
Zuschlag von 10 % für die Insolvenzgeldvorfinanzierung für 13 Mitarbeiter. Nach
der BGH-Entscheidung vom 09.10.2008, IX ZB 182/04 rechtfertigt die
Vorfinanzierung von Insolvenzgeld bei Betrieben mit 20 Arbeitnehmern oder
weniger keinen Vergütungszuschlag. Entsprechend konnte dieser Zuschlag bei der
Vergütungsfestsetzung nicht berücksichtigt werden.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 02.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 270227 HRB 270227: TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Murrhardt, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 29.07.2019 (6 IN 239/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das I…
HRB 270227: TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Murrhardt, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 29.07.2019 (6 IN 239/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 6 IN 239/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 239/19 · TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 239/19
Wirksam am
29.07.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 270227
6 IN 239/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt,
vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms

hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, §
208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 29.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 239/19 · TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 239/19
Wirksam am
16.05.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 270227
6 IN 239/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt, vertreten durch
den Geschäftsführer Jürgen Telschig
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 270227
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
Gz.: 000489-19/jb/ms
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.05.2019 um 11:45
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Joachim Illig
Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830, Fax: 0711 22558320

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 15.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 270227 HRB 270227: TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Murrhardt, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt. Bestellt als Geschäftsführer: Telschig, Jürgen Ernst Walter, Murrhardt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der…
HRB 270227: TELSCHIG - VERFAHRENSTECHNIK GMBH, Murrhardt, Sägdöbel 6, 71540 Murrhardt. Bestellt als Geschäftsführer: Telschig, Jürgen Ernst Walter, Murrhardt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Telschig, Horst, Ingenieur für Verfahrenstechnik, Murrhardt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.