HRB 224501

TELESTO GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3605 IN 2358/26 · TELESTO GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3605 IN 2358/26
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 224501
In dem Verfahren über den Antrag d.

TELESTO GmbH, Pestalozzistraße 37, 10627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Josué Valentim Van-Dúnem de Moura
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 224501
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.08.2026 beschlossen:

1. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 4 Absatz 1 InsO i.V.m. § 91 ZPO).
3. Der Verfahrenswert wird auf 1,00 EUR festgesetzt.

Gründe:
Die Schuldnerin hat trotz gerichtlicher Verfügung vom 13.04.2026 einen Insolvenzgrund nicht dargelegt.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §§ 4 InsO i. V. m. 91 ZPO.

Die Entscheidung über den Verfahrenswert beruht auf § 58 GKG.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung, mit der der Streitwert festgesetzt worden ist, kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat.

Die Beschwerde ist binnen sechs Monaten bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder der anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem vierten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 224501 B HRB 224501 B: TELESTO GmbH, Berlin, Pestalozzistraße 37, 10627 Berlin. Firma: TELESTO GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pestalozzistraße 37, 10627 Berlin; Gegenstand: Sicherheitsdi…
HRB 224501 B: TELESTO GmbH, Berlin, Pestalozzistraße 37, 10627 Berlin. Firma: TELESTO GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Pestalozzistraße 37, 10627 Berlin; Gegenstand: Sicherheitsdienst, gewerbsmäßige Bewachung des Lebens und des Eigentums fremder Personen (Personen- und Objektschutz), Veranstaltungssicherheit, Detektei, Ausübung der Citystreife, Planung und Auftragsdurchführung im Bereich des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes; Events- und Serviceleistungen (insbesondere bei Messen und Veranstaltungen); Facility Management, Reinraumreinigung, Gebäude- und Fassadenreinigung, Baureinigung, Glas- und Sonderreinigung, Winterdienste, Straßenreinigung, Garten- und Landschaftspflege, Grünpflege, Hotelservice; Vermietung von Maschinen und Geräten; Entrümpelung; Ausbildung und Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Reinigung; Personalvermittlung; Logistik; Autohandel, Autovermietung, KFZ-Abschleppdienst, Betrieb einer KFZ Werkstatt; Tätigkeit als Bau-Generalunternehmer. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Habeib, Sherif, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.10.2020

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