HRB 12971

TelDaFax SALES GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fürstenwalde/Spree

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Registerdaten

Sitz
Fürstenwalde/Spree
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 98 IN 171/11 · TelDaFax SALES GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 171/11
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 12971
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 171/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter HRB 12971 eingetragenen TelDaFax SALES GmbH, Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Heinz Niedrist, Myrtenweg 11, 14772 Brandenburg

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Gründe:
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 100 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.01.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

98 IN 171/11
Amtsgericht Bonn, 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12971 FF TelDaFax SALES GmbH, Fürstenwalde/Spree, Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Bonn, Az. 98 IN 171/11 aufgelöst..
TelDaFax SALES GmbH, Fürstenwalde/Spree, Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Bonn, Az. 98 IN 171/11 aufgelöst..
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 98 IN 171/11 · TelDaFax SALES GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 171/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt/Oder, HRB 12971

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 98 IN 171/11 · TelDaFax SALES GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 171/11
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt/Oder, HRB 12971

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12971 FF TelDaFax SALES GmbH, Fürstenwalde/Spree, Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree. Prokura: 1. Henkel, Marko, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; Einzelprokura.
TelDaFax SALES GmbH, Fürstenwalde/Spree, Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree. Prokura: 1. Henkel, Marko, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; Einzelprokura.
Neueintragungen
HRB 12971 FF TelDaFax SALES GmbH, Fürstenwalde/Spree, Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree. Geschäftsanschrift:; Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertri…
TelDaFax SALES GmbH, Fürstenwalde/Spree, Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree. Geschäftsanschrift:; Trebuser Straße 47, 15517 Fürstenwalde/Spree Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Energiedienstleistungen und anderen haushaltsnahen Dienstleistungen durch Telemarketing Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Niedrist, Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX, Karlsruhe; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.04.2010.

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