HRB 2174

TelDaFax Aktiengesellschaft

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Marburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Marburg
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-29 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 24 IN 17/01 (28) · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
24 IN 17/01 (28)
Wirksam am
17.08.2026
Registerbezug
Marburg, HRB 2174
24 IN 17/01 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TelDaFax AG, Rudolf-Breitscheid-Straße 1-11, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 2174), ist ein Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

Es wird auf die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder

a) Martin Schlieker,
b) GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
c) Siemens Finance & Leasing GmbH,
d) Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Marburg, Nordanlage 60, 35390
Gießen,
e) Nokia Solutions und Networks GmbH & Co. KG, vormals Alcatel-Lucent
Deutschland AG,

ein weiterer Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von EUR festgesetzt.

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, wird gestattet, die Prämienrechnung der Allianz Versicherungs-AG vom Mai 2026 (RWBO-251408111 (AS-5050769130) -bisher: GHV90/0459/9006851) in Höhe von EUR als Vorabentnahme auf die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu begleichen.

G r ü n d e:

In dem vorliegenden Verfahren wurden die oben genannten Gläubigerausschussmitglieder in der ersten Gläubigerversammlung bestätigt beziehungsweise sind als ursprüngliches Ersatzmitglied in den Gläubigerausschuss nachgerückt.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs. 1 InsO einen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen.

Ausweislich der Kommentierung können auch Mitglieder des Gläubigerausschusses einen Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen erhalten, wenn das Insolvenzgericht zustimmt (§ 17 InsVV i.V.m. § 9 InsVV - Haarmeyer/Wutzke/Förster, Kommentar zur InsVV, RdNr. 10 zu § 17 InsVV).

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 28.06.2023 beantragt, den Vorschuss wie oben genannt für die Mitglieder des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu begleichen.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden zu dem Antrag vorher nicht gehört, da zu den vorangegangenen inhaltsgleichen Anträgen Stellungnahmen nicht abgegeben wurden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine abschließende Entscheidung der endgültigen Vergütungsfestsetzung vorbehalten bleibt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 14.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
24 IN 17/01
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRB 2174

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
24 IN 17/01
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRB 2174

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
24 IN 17/01
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRB 2174

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
24 IN 17/01
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRB 2174

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
24 IN 17/01
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRB 2174

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
24 IN 17/01
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRB 2174

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 2174 TelDaFax Aktiengesellschaft, Marburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 1-11, 35037 Marburg.Mit Beschluss vom 18.02.2009 hat Amtsgericht -Registergericht Marburg folgenden Beschluss erlassen:Die Gesellschaft wird für …
TelDaFax Aktiengesellschaft, Marburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 1-11, 35037 Marburg.Mit Beschluss vom 18.02.2009 hat Amtsgericht -Registergericht Marburg folgenden Beschluss erlassen:Die Gesellschaft wird für die Zeit ab Insolvenzeröffnung von der Pflicht befreit, die Jahresabschlüsse durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.Der Beschluss kann bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden.Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde gemäß § 270 Absatz 3 S. 2 AktG zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Beschlusses beim Amtsgericht Marburg oder dem Landgericht Marburg einzulegen.Der Beschluss gilt als den Gläubigern und Aktionären der Gesellschaft zugestellt binnen eines Monats nach Veröffentlichung.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.