HRB 2174
TelDaFax Aktiengesellschaft
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Marburg
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Registerdaten
- Sitz
- Marburg
- Datenstand
- 2025-10-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 24 IN 17/01 (28) · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 24 IN 17/01 (28)
- Wirksam am
- 17.08.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 2174
Es wird auf die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder
a) Martin Schlieker,
b) GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
c) Siemens Finance & Leasing GmbH,
d) Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Marburg, Nordanlage 60, 35390
Gießen,
e) Nokia Solutions und Networks GmbH & Co. KG, vormals Alcatel-Lucent
Deutschland AG,
ein weiterer Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von EUR festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, wird gestattet, die Prämienrechnung der Allianz Versicherungs-AG vom Mai 2026 (RWBO-251408111 (AS-5050769130) -bisher: GHV90/0459/9006851) in Höhe von EUR als Vorabentnahme auf die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
G r ü n d e:
In dem vorliegenden Verfahren wurden die oben genannten Gläubigerausschussmitglieder in der ersten Gläubigerversammlung bestätigt beziehungsweise sind als ursprüngliches Ersatzmitglied in den Gläubigerausschuss nachgerückt.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs. 1 InsO einen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen.
Ausweislich der Kommentierung können auch Mitglieder des Gläubigerausschusses einen Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen erhalten, wenn das Insolvenzgericht zustimmt (§ 17 InsVV i.V.m. § 9 InsVV - Haarmeyer/Wutzke/Förster, Kommentar zur InsVV, RdNr. 10 zu § 17 InsVV).
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 28.06.2023 beantragt, den Vorschuss wie oben genannt für die Mitglieder des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden zu dem Antrag vorher nicht gehört, da zu den vorangegangenen inhaltsgleichen Anträgen Stellungnahmen nicht abgegeben wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine abschließende Entscheidung der endgültigen Vergütungsfestsetzung vorbehalten bleibt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 14.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
- Insolvenzgericht
- Marburg/Lahn
- Aktenzeichen
- 24 IN 17/01
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Marburg, HRB 2174
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
- Insolvenzgericht
- Marburg/Lahn
- Aktenzeichen
- 24 IN 17/01
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Marburg, HRB 2174
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Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
- Insolvenzgericht
- Marburg/Lahn
- Aktenzeichen
- 24 IN 17/01
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Marburg, HRB 2174
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Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
- Insolvenzgericht
- Marburg/Lahn
- Aktenzeichen
- 24 IN 17/01
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Marburg, HRB 2174
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- Insolvenzgericht
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- Aktenzeichen
- 24 IN 17/01
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Marburg, HRB 2174
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Insolvenzbekanntmachung 24 IN 17/01 · TelDaFax AG · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
- Insolvenzgericht
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- Aktenzeichen
- 24 IN 17/01
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Marburg, HRB 2174
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HRB 2174 TelDaFax Aktiengesellschaft, Marburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 1-11, 35037 Marburg.Mit Beschluss vom 18.02.2009 hat Amtsgericht -Registergericht Marburg folgenden Beschluss erlassen:Die Gesellschaft wird für …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.