HRB 166375

Tel Aviv Air GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Tel Aviv Air UG (haftungsbeschränkt) Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Veränderungen
HRB 166375 HRB 166375: Tel Aviv Air GmbH, Hamburg, Flughafenstraße 1-3, Hamburg Airport Terminal 1, 22335 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67h IN 96/22) vom 07.06.2022 ist über das Vermögen der Gesell…
HRB 166375: Tel Aviv Air GmbH, Hamburg, Flughafenstraße 1-3, Hamburg Airport Terminal 1, 22335 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67h IN 96/22) vom 07.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67h IN 96/22 · Tel Aviv Air GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 96/22
Wirksam am
10.06.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 166375
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 96/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166375 eingetragenen Tel Aviv Air GmbH, Terminal 1, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paul Scodellaro und Herrn Shlomo Almagor

ist am 10.06.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67h IN 96/22
Amtsgericht Hamburg, 10.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67h IN 96/22 · Tel Aviv Air GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 96/22
Wirksam am
08.06.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 166375
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 96/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166375 eingetragenen Tel Aviv Air GmbH, Terminal 1, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paul Scodellaro und Herrn Shlomo Almagor

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.06.2022, um 13:09 Uhr das Haupt-Insolvenzverfahren i.S. der EuInsVO 2015 (ABl L 141/19 v. 5.6.2015) eröffnet.

Zum Hauptinsolvenzverwalter im Sinne der EuInsVO -nachfolgend "Insolvenzverwalter" genannt- wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.08.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Mittwoch, 17.08.2022, 09:15 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.

Der Prüfungstermin erfolgt im schriftlichen Verfahren.

Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.09.2022.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B430, niedergelegt.

Die Niederlegung erfolgt in digitaler Form. Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden bei dem Insolvenzverwalter aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert werden.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Es liegt bereits jetzt drohende Masseunzulänglichkeit vor (§§ 208, 210 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe (i.S. v. Art. 4 Abs.1 S.2 EuInsVO):
Die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen für Dritte erkennbar in Deutschland, da sie ausschließlich v. hieraus ihre Geschäftsbeziehungen gesteuert und eingeleitet hat. Ihr registerrechtlicher Sitz ist in Hamburg. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67h IN 96/22
Amtsgericht Hamburg, 07.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67h IN 96/22 · Tel Aviv Air GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 96/22
Wirksam am
12.05.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 166375
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 96/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166375 eingetragenen Tel Aviv Air GmbH, Terminal 1, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Paul Scodellaro und Herrn Shlomo Almagor,

ist am 12.05.2022, um 12:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 96/22
Amtsgericht Hamburg, 12.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 166375 HRB 166375: Tel Aviv Air GmbH, Hamburg, Turmweg 27, 20148 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Flughafenstraße 1-3, Hamburg Airport Terminal 1, 22335 Hamburg.
HRB 166375: Tel Aviv Air GmbH, Hamburg, Turmweg 27, 20148 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Flughafenstraße 1-3, Hamburg Airport Terminal 1, 22335 Hamburg.
Veränderungen
HRB 166375 HRB 166375: Tel Aviv Air UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Turmweg 27, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stamm…
HRB 166375: Tel Aviv Air UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Turmweg 27, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 53.800,00 EUR auf 55.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Tel Aviv Air GmbH. 55.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 166375 HRB 166375: Tel Aviv Air UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Turmweg 27, 20148 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2020. Geschäftsanschrift: Turmweg 27, 20148 Hamburg…
HRB 166375: Tel Aviv Air UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Turmweg 27, 20148 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2020. Geschäftsanschrift: Turmweg 27, 20148 Hamburg. Gegenstand: Die Anmietung von Flugzeugen zur Durchführung von regelmäßigen Flugverbindungen zwischen Deutschland und Israel und die eigenverantwortliche Vermarktung von Sitzplätzen über verschiedene Vertriebskanäle und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 1.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Almagor, Shlomo, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Scodellaro, Paul, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.