HRB 54822

teknihall Elektronik GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

c/o semper fidelis, Jakob-Latscha-Straße 3, 60313 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dietzenbach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
18.10.2023
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Seyhan Bakir

Neuhausen auf den Fildern

Liquidator(in)

Timm Hartwich

Offenbach am Main

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von elektronischen Erzeugnissen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 382/22 · teknihall Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 382/22
Wirksam am
18.02.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 54822
8 IN 382/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall Elektronik GmbH, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 54822), vertr. d.: Seyhan Bakir, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Sebastian Netzel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß 12a Abs. 1 InsVV

EUR
um 20 % der Regelvergütung des § 2 InsVV erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung und die Auslagen sind von der eigenverwaltenden Schuldnerin an den Sachwalter auszuzahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.09.2025 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 562.358,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 51 107,81 EUR und für den Sachwalter gem. § 12 InsVV eine Vergütung in Höhe von 30 664,69 EUR. steht nach § 12a Abs. 1 InsVV daraus in der Regel ein Bruchteil von 25 % zu. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 7 666,17 EUR.

Gem. § 12a Abs. 3 InsVDie Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 12a Abs. 5, 12 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV. sind bei der Festsetzung Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters zu berücksichtigen. In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass dem vorläufigen Sachwalter auch Zuschläge nach § 3 InsVV zustehen. Allerdings können Zuschläge für die Tätigkeit nur dann gewährt werden, wenn diese zu den Aufgaben des vorläufigen Sachwalters zählen. Für Tätigkeiten, die er außerhalb seines Aufgabenbereichs, quasi überobligatorisch, erbringt, kann er keine Vergütung und damit auch keine Zuschlagsgewährung erwarten (vgl. AG Essen, Beschluss vom 27.3.2015 - 163 IN 170/14, LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.1.2015 , 8 T 94/14).
Im vorliegenden Verfahren wurde der vom vorläufigen Sachwalter in seinem geänderten Vergütungsantrag vom 02.10.2025 mit 30 % angesetzte Zuschlag für die von ihm entfalteten Sanierungsbemühungen vom Gericht vor dem Hintergrund, dass a) der (vorläufige) Sachwalter lediglich eine überwachende und kontrollierende Funktion wahrnimmt und daher Sanierungsbemühungen nicht zu leiten, sondern nur zu begleiten hat und allenfalls beratend tätig sein soll und
b) zusätzlich noch ein externer Berater beauftragt und aus der Masse vergütet wurde, nur in Höhe von 20 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen erachtet. Soweit der vorläufige Sachwalter, wie in seinem geänderten Antrag vorgetragen, erhebliche weitere Tätigkeiten ausgeübt hat, so handelt es sich um überobligatorische Tätigkeiten, für welche er nach Ansicht des Gerichts keine Vergütung verlangen kann.
Ebenso verhält es sich mit dem vom vorläufigen Sachwalter in seinem geänderten Antrag beanspruchten Zuschlag für Arbeitnehmerangelegenheiten/Insolvenzgeldvorfinanzierung. Diese nach Ansicht des vorläufigen Sachwalters zuschlagsbegründenden Tätigkeiten fallen nicht in den Aufgabenbereich des vorläufigen Sachwalters, sondern in den des eigenverwaltenden Schuldners und sind daher dem Sachwalter nicht zu vergüten.
Unter Gesamtwürdigung aller Umstände des vorläufigen Verfahrens und des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen Sachwalter nach den gesetzlichen Vorschriften in diesem Verfahren zu erbringenden Tätigkeiten wurde daher vom Gericht eine Gesamtvergütung in Höhe von 35 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen erachtet und fetgesetzt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 12a Abs. 5, 12 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 26.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 382/22 · teknihall Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 382/22
Wirksam am
28.07.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 54822
8 IN 382/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall Elektronik GmbH, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 54822), vertr. d.: Seyhan Bakir, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 27.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 382/22 · teknihall Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 382/22
Wirksam am
02.12.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 54822
Geschäftsnummer: 8 IN 382/22. Am 01.12.2022 um 11:00 Uhr ist über das Vermögen der teknihall Elektronik GmbH, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 54822), vertr. d.: Seyhan Bakir, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.

Die Gläubiger werden aufgefordert

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 10.01.2023,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr (Einlass in den Sitzungssaal ab 09.40 Uhr), 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

- die Person des Sachwalters ( § 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Abs. 2 InsO),
- die Stilllegung oder (vorläufige) Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Sachwalter oder die Schuldnerin beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten (§ 284 InsO) und das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre
Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
- unter Wert (§§ 162,163 InsO),

- die Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- die Anordnung dahingehend, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§ 277 InsO);

Hinweis:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 31.01.2023 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.

WICHTIG:

Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 10.02.2023 zu erscheinen, werden aus organisatorischen Gründen dringend gebeten, Ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte unter Nennung der vertretenen Personen) spätestens bis zum 13.01.2023 schriftlich bei dem Sachwalter anzuzeigen !

Teilnehmende Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter eines Gläubigers
eine ausreichende Vollmacht / ausreichende Vollmachten im Original für die Akten zum Termin vorzulegen!

Bitte beachten Sie, dass im gesamten Gerichtsgebäude, insbesondere aber im Sitzungssaal, das Tragen einer medizinischen Maske auch weiterhin empfohlen wird!

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 382/22 · teknihall Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 382/22
Wirksam am
01.12.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 54822
8 IN 382/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

teknihall Elektronik GmbH, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 54822),
vertreten durch:
Seyhan Bakir, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main,

wird heute, am 01.12.2022 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111

Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.

Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Sebastian Netzel vom 28.11.2022.

Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach - 01.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 54822 HRB 54822: teknihall Elektronik GmbH, Dietzenbach, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.1992 mit Änderung vom 30.07.2002. Die …
HRB 54822: teknihall Elektronik GmbH, Dietzenbach, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.1992 mit Änderung vom 30.07.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Münster (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 32387) nach Dietzenbach beschlossen. Geschäftsanschrift: Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von elektronischen Erzeugnissen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bakir, Seyhan, Neuhausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.