HRB 231766

tectomove GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weilheim an der Teck

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Weilheim an der Teck
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dettingen unter Teck
  2. Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kirchheim unter Teck
  3. Neumann Automation GmbH Kirchheim unter Teck
  4. tectomove GmbH Kirchheim unter Teck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 247/19 · tectomove GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 247/19
Wirksam am
27.09.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 231766
11 IN 247/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

tectomove GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ellermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hans-Martin Holl, Kappelgasse 11, 73525 Schwäbisch Gmünd

1. Die Prüfung der bis 27.09.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 247/19 · tectomove GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 247/19
Wirksam am
20.09.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 231766
11 IN 247/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

tectomove GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ellermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hans-Martin Holl, Kappelgasse 11, 73525 Schwäbisch Gmünd

1. Die Prüfung der bis 30.09.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 232 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2021 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 10.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 247/19 · tectomove GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 247/19
Wirksam am
09.09.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 231766
11 IN 247/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

tectomove GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Ellermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 05.06.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 414.554,76 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 55 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.06.2020 wird Bezug
genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die
Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorl.
Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für ca.1 Monate trotz nicht erschienener Arbeitnehmer und
zu wenig Material (20 % unter Berücksichtigung des Fortführungsüberschuss)
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 51 Arbeitnehmer (5 %)
- Sanierungsbemühungen zum Erhalt des Geschäftsbetriebes (20 %)
- schwierige Informationsgewinnung (5 %)
- Auslandsbezug, hoher Jahresumsatz und mehr als 230 Gläubiger (5 %)Als
Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für ca.1 Monate trotz nicht erschienener Arbeitnehmer und
zu wenig Material (20 % unter Berücksichtigung des Fortführungsüberschuss)
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 51 Arbeitnehmer (5 %)
- Sanierungsbemühungen zum Erhalt des Geschäftsbetriebes (20 %)
- schwierige Informationsgewinnung (5 %)
- Auslandsbezug, hoher Jahresumsatz und mehr als 230 Gläubiger (5 %)
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 55 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten
waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 247/19 · tectomove GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 247/19
Wirksam am
17.04.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 231766
11 IN 247/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

tectomove GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Ellermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.:
Dr. Matthias Lehr/th

1. Die Prüfung der bis 15.05.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 215 - 229 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 08.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 247/19 · tectomove GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 247/19
Wirksam am
18.02.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 231766
11 IN 247/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

tectomove GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Ellermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.:
Dr. Matthias Lehr/th

hat der Insolvenzverwalter am 14.02.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 14.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766: tectomove GmbH, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim an der Teck. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 231766: tectomove GmbH, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim an der Teck. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 247/19 · tectomove GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 247/19
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 231766
11 IN 247/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

tectomove GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Ellermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: Dr.
Matthias Lehr/th

1. Das am 07.06.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.07.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.08.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
29.08.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.09.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 05.2, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 12.09.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 05.2, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 247/19 · tectomove GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 247/19
Wirksam am
07.06.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 231766
11 IN 247/19

In dem Verfahren über den Antrag

tectomove GmbH, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim/Teck, vertreten durch den
Geschäftsführer Michael Ellermann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pluta Rechtsanwalts GmbH, Albstraße 14, 70597 Stuttgart, Gz.: Dr.
Matthias Lehr/th
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 07.06.2019 um 13:30
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 07.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766: tectomove GmbH, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Rümmelin, Andreas, Hülben, *XX.XX.XXXX.
HRB 231766: tectomove GmbH, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Rümmelin, Andreas, Hülben, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766: tectomove GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und …
HRB 231766: tectomove GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Weilheim an der Teck. Änderung der Geschäftsanschrift: Tobelwasenweg 27, 73235 Weilheim an der Teck.
Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766: Neumann Automation GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (F…
HRB 231766: Neumann Automation GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: tectomove GmbH.
Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766: Neumann Automation GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Neumann, Günter, Elektromeister, Dettingen unter Teck, *XX.XX.XXXX.
HRB 231766: Neumann Automation GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Neumann, Günter, Elektromeister, Dettingen unter Teck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766: Neumann Automation GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. zu lfd 5 Sp. 4 b) Vertretungsbefugnis von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Ellermann, Micha…
HRB 231766: Neumann Automation GmbH, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. zu lfd 5 Sp. 4 b) Vertretungsbefugnis von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Ellermann, Michael, Mutlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. zu lfd 5 Sp. 4 b) Vertretungsbefugnis von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Rümmelin, Andreas, Hülben, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766: Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat die Neufassung d…
HRB 231766: Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Neumann Automation GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Planung, Entwicklung und Konstruktion, die Projektierung und die Herstellung von technischen Erzeugnissen, insbesondere im Bereich des Sondermaschinenbaus, sowie allen Geschäften und Dienstleistungen, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Dazu gehören vor allem der Handel mit den dazugehörigen Komponenten sowie die Erbringung einzelner Dienstleistungen. Bestellt als Geschäftsführer: Rümmelin, Andreas, Hülben, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ellermann, Michael, Mutlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 231766 HRB 231766:Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck.Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 hat die Änderung des G…
HRB 231766:Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck.Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 120.000,00 EUR auf 245.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 245.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 231766 Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaf…
Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kirchheim unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführer) beschlossen.
Veränderungen
HRB 231766 Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dettingen unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck.Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaft…
Neumann Automation Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dettingen unter Teck, Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck.Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kirchheim unter Teck. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Kober, Jochen, Neuffen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.