HRB 26058

TECSOFLEX GmbH

Amtsgericht Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Wuppertal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
07.01.2020
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Leonardo Morrone

Wuppertal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. FLEXOTECS GmbH Wuppertal

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb und die Konfektionierung von Hydraulik Komponenten und Zubehör, so wie das Anbieten und Entwickeln von flexiblen technischen Lösungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 145 IN 571/19 · TECSOFLEX GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 571/19
Wirksam am
13.01.2026
Registerbezug
Wuppertal, HRB 26058
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 571/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB26058 eingetragenen TECSOFLEX GmbH, Ludwig-Richter-Str. 8 b, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Morrone Leonardo, Leipziger Str. 35, 42109 Wuppertal

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 230.942,87 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 160 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.10.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 eingesehen werden.

145 IN 571/19
Amtsgericht Wuppertal, 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 145 IN 571/19 · TECSOFLEX GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 571/19
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Wuppertal, HRB 26058
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 571/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB26058 eingetragenen TECSOFLEX GmbH, Ludwig-Richter-Str. 8 b, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Morrone Leonardo, Ludwig-Richter-Str. 8 b, 42329 Wuppertal

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 424.897,80 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 108.821,99 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

145 IN 571/19
Amtsgericht Wuppertal, 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 145 IN 571/19 · TECSOFLEX GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 571/19
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Wuppertal, HRB 26058
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 571/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB26058 eingetragenen TECSOFLEX GmbH, Ludwig-Richter-Str. 8 b, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Morrone Leonardo, Ludwig-Richter-Str. 8 b, 42329 Wuppertal

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 571/19
Amtsgericht Wuppertal, 21.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 571/19 · TECSOFLEX GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 571/19
Wirksam am
16.05.2024
Registerbezug
Wuppertal, HRB 26058
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 571/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB26058 eingetragenen TECSOFLEX GmbH, Ludwig-Richter-Str. 8 b, 42329 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Morrone Leonardo, Ludwig-Richter-Str. 8 b, 42329 Wuppertal

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Bartelt, Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung des zwischen dem Insolvenzverwalter und dem ehemaligen Gesellschafter Volkov geschlossenen Vergleichs vom 24./ 25.04.2024, bestimmt auf

Mittwoch, 12.06.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Vergleich kann nach Termionabsprache bei Gericht eingesehen werden (Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2. 42103 Wuppertal, Zimmer A278.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 571/19
Amtsgericht Wuppertal, 14.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26058 HRB 26058: TECSOFLEX GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 571/19) vom 12.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
HRB 26058: TECSOFLEX GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 571/19) vom 12.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 26058 HRB 26058: TECSOFLEX GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Volkov, Vadym, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
HRB 26058: TECSOFLEX GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Volkov, Vadym, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 26058 HRB 26058: TECSOFLEX GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile)…
HRB 26058: TECSOFLEX GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 10 (Gewinnverwendung, Rücklagen, Ausschüttung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 26058 HRB 26058: FLEXOTECS GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma, Sitz) und mit i…
HRB 26058: FLEXOTECS GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TECSOFLEX GmbH.
Neueintragungen
HRB 26058 HRB 26058: FLEXOTECS GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2014. Geschäftsanschrift: Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wu…
HRB 26058: FLEXOTECS GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2014. Geschäftsanschrift: Ludwig-Richter-Str. 8b, 42329 Wuppertal. Gegenstand: Der Vertrieb und die Konfektionierung von Hydraulik Komponenten und Zubehör, so wie das Anbieten und Entwickeln von flexiblen technischen Lösungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Morrone, Leonardo, Wuppertal, *XX.XX.XXXX; Volkov, Vadym, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.