HRB 207711
TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dieselstraße 1, 31789 HamelnGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hameln
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.09.2018
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Harun Günkaya
Hameln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hessisch Oldendorf
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistung und Handel im Bereich Kommunikation, IT und Kommunikationsgeräte sowie Montagearbeiten und Vernetzungen im Bereich Kommunikationsgeräte und IT sowie Handel mit sonstigen Gütern und Vermietungen und Verpachtungen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 29.04.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 814.994,58 EUR gemäß § 38 InsO.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln, Geschäftsnummer 36 IN 20/18 -3, aus.
Amtsgericht Hameln
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 29.04.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 125 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 802.136,39 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 21.281,42 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 823.417,81 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Nach § 3 Abs. 1 InsVV kann eine den Regelsatz übersteigende Vergütung festgesetzt werden, soweit ein erhöhter Aufwand in der Ausführung der Verwaltertätigkeiten vorlag. Gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV ist ein Zuschlag gerechtfertigt, wenn eine Betriebsfortführung vorlag. Eine Vergleichsberechnung entfällt, da die Betriebsfortführung zu keiner Massemehrung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08). Der Zuschlag beläuft sich auf 35 %.
Für die Begleitung des Versuchs einen Insolvenzplan zu erstellen, wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % geltend gemacht (vgl. § 3 Abs. 1 lit. e) InsVV).
Für die übertragene Sanierung wird ein Zuschlag in Höhe von 70 % beansprucht (vgl. BeckOK InsR/Budnik, 42. Ed. 1.2.2026, InsVV § 3 Rn. 38).
Die Erfüllung steuerlicher Pflichten (vgl. BeckOK InsR/Budnik, 42. Ed. 1.2.2026, InsVV § 3 Rn. 38) führen zu einem Zuschlag von 10 %.
Auch im Rahmen einer Gesamtschau erscheinen die beantragen Zuschläge angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 336,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 120 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 29.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 29.04.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 29.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 30.03.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 30.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 21.04.2022
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
In dem Insolvenzverfahren TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun Günkaya, Kaiserstr. 70, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen bestimmt auf 20.06.2022.
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Widersprüche sind schriftlich bis zum 20.06.2022 zu erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle und die dazugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln, 20.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 24.08.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
In dem oben genannten Insolvenzverfahren soll eine Abschlagsverteilung vorgenommen werden, so dass ich nachfolgend die Daten für den Veröffentlichungstext gem. § 188 InsO mitteile:
Summe der anerkannten Forderungen: 804.540,26 EUR
Abschlagsverteilung in Höhe von 400.000,00 EUR
Amtsgericht Hameln, 23.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 02.03.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
In dem Insolvenzverfahren TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Dieselstraße 1, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun
Günkaya, Kaiserstr. 70, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin
a. zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen
Änderungen bereits angemeldeter Forderungen,
b. zur Zustimmung der Gläubiger gemäß § 160 lnsO
1. zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur
Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung und Anfechtung;
2. zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Ender Anil zur Abgeltung der
Ansprüche aus Anfechtung und denkbaren Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung
als faktischer Geschäftsführer (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht);
3. zur Eröffnung eines neuen Insolvenzsonderkontos bei der Deutschen Bank AG,
das den aktuellen Vorgaben des BGH entspricht,
bestimmt auf
06.04.2020.
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet.
Widersprüche bzgl. a. und Zustimmungen und Ablehnungen bzgl. b. sind
schriftlich bis zum 06.04.2020 zu erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle und
die dazugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bzgl. b. ist zu beachten, dass Zustimmungen der Gläubiger zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gelten, auch wenn bis
zu einem schriftlichen Termin keine Zustimmungen und Ablehnungen erhoben
werden.
Amtsgericht Hameln, 28.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 02.10.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln (AG
Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun Günkaya, Kaiserstr. 70, 31785 Hameln,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.11.2019
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln, 01.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 17.09.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln (AG
Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun Günkaya, Kaiserstr. 70, 31785 Hameln,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Björn von Gösseln festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 50 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2019 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
387.279,47 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63
Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die
Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785
Hameln einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 17.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 11.07.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln (AG
Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun Günkaya, Kaiserstr. 70, 31785 Hameln,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 12.08.2019 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 11.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 207711 HRB 207711: TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Dieselstraße 1, 31789 Hameln. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Anil, Ender, Hameln, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft i…
Forderungsprüfung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 30.08.2018
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 207711), vertr. d.:
Harun Günkaya, Kaiserstr. 70, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist am
30.08.2018 um 14:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Björn von Gösseln, Gerichtsfach Nr. 370,
Hohenzollernstrasse 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/6968460, Fax: 0511/69684679.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.11.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 23.11.2018, 09:00 Uhr, Saal 108,
Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 30.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 20.07.2018
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln
(AG Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun Günkaya, 31785 Hameln,
(Geschäftsführer), sind am 20.07.2018 um 8:23 Uhr Sicherungsmaßnahmen gemäß
§§ 21 Abs. 2 Nummer 5, 22 InsO angeordnet worden (Verbot der Verwertung oder
Einziehung des Fahrzeugs Typ VW-LNF, Modell 2CAA82 Caddy KA Basis 75 SRDSG5
(Farbe J2 Pure Grey, Fahrgestellnummer WV 1ZZZ2KZFX079544, EZ 14.1.2015) mit
dem amtlichen Kennzeichen HM-TN 911).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 20.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 12.07.2018
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln
(AG Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun Günkaya, 31785 Hameln,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
05.07.2018 um 13:38 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Hameln einsehbar.
Amtsgericht Hameln, 12.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36 IN 20/18 -3 · TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 20/18 -3
- Wirksam am
- 05.07.2018
- Registerbezug
- Hannover, HRB 207711
TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dieselstraße 1, 31789 Hameln
(AG Hannover, HRB 207711), vertr. d.: Harun Günkaya, 31785 Hameln,
(Geschäftsführer), ist am 05.07.2018 um 13:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Björn von Gösseln, Gerichtsfach
Nr. 370, Hohenzollernstrasse 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/6968460, Fax: 0511/
69684679 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 05.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 207711 HRB 207711: TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Dieselstraße 1, 31789 Hameln. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Anil, Ender, Hameln, *XX.XX.XXXX.
HRB 207711 HRB 207711: TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Dieselstraße 1, 31789 Hameln. Nicht mehr Geschäftsführer: Ender, Anil, Hameln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Günkaya, Harun…
HRB 207711 TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hessisch Oldendorf, Lange Str. 50-52, 31840 Hessisch Oldendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in…
HRB 207711 TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hessisch Oldendorf, Lange Str. 50-52, 31840 Hessisch Oldendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in …
HRB 207711 TecNETmedia Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hessisch Oldendorf, Lange Str. 50-52, 31840 Hessisch Oldendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2011. Geschäftsanschri…
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