HRB 6583
Technotrax GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hürtgenwald
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Registerdaten
- Sitz
- Hürtgenwald
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 91 IN 77/18 · Technotrax GmbH · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 77/18
- Wirksam am
- 23.07.2025
- Registerbezug
- Düren, HRB 6583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6583 eingetragenen Technotrax GmbH, Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emel Isci, Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 83.029,76 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV).Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass die Verwalterin bereits während des Eröffnungsverfahrens als vorläufige Insolvenzverwalterin mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 160 % gerechtfertigt.
Insbesondere war vorliegend zu berücksichtigen, dass die Aufarbeitung der rückständigen und lückenhaften Buchhaltung der Schuldnerin mit einem überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand verbunden war; dies noch erschwert durch die schwierige Informationslage.
Weiterhin vergütungserhöhend war vorliegend zu berücksichtigen, dass erhebliche Anstrengungen unternommen wurden um Mittelabflüsse in nicht unbeachtlicher Höhe ins Ausland zu klären und ggfls. der Masse zurückzuführen. Der hierfür in Ansatz gebrachte Zuschlag in Höhe von 10 % ist angemessen.
Soweit der zusätzliche Mehraufwand im Hinblick auf die Durchsetzung der Stammeinlage mit einem Zuschlag von 25 % in Ansatz gebracht wird, ist auch dies nicht zu beanstanden.
Die Auseinandersetzung mündete letztendlich in einem Rechtsstreit mit Berufungsverfahren. Die Prozessvertretung wurde bei der Bemessung des Zuschlags berücksichtigt.
Soweit für die Erschwernisse im Zusammenhang mit der aufwendigen Auf- und Bearbeitung der steuerlichen Sachverhalte ein Zuschlag von 25 % geltend gemacht wird, wird dieser nur in Höhe von 20 % als angemessen erachtet.
Zwar wird anerkannt, dass die Aufarbeitung der steuerlichen Angelegenheiten vorliegend mit einem überdurchschnittlichen Aufwand verbunden war, aber grundsätzlich gehört die steuerliche Aufarbeitung zu den Regelaufgaben eines Insolvenzverwalters, die schon durch die Regelvergütung abgegolten sind.
Der für die Bearbeitung im Hinblick auf die geleasten bzw. finanzierten Fahrzeuge geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 10 % wurde bei der Festsetzung der Vergütung nicht berücksichtigt.
Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Regelaufgabe der Insolvenzverwalterin. Ein überdurchschnittlicher Umfang, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Fahrzeuge, ist vorliegend nicht zu erkennen.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.10.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
91 IN 77/18
Amtsgericht Aachen, 21.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 91 IN 77/18 · Technotrax GmbH · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 77/18
- Wirksam am
- 20.02.2024
- Registerbezug
- Düren, HRB 6583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6583 eingetragenen Technotrax GmbH, Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emel Isci, Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
91 IN 77/18
Amtsgericht Aachen, 19.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6583 HRB 6583: Technotrax GmbH, Hürtgenwald, Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (91 IN 77/18) vom 27.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
HRB 6583 HRB 6583: Technotrax GmbH, Hürtgenwald, Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald. Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des U…
HRB 6583 Technotrax GmbH, Hürtgenwald, Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2013. Geschäftsanschrift: Wiesenweg 30, 52393 Hürtgenwald. Gegenstand: Ind…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.