HRA 333370
Technologiepark Heidelberg II GmbH & Co. KG
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heidelberg
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Registerdaten
- Sitz
- Heidelberg
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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HD
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 333370 Technologiepark Heidelberg II GmbH & Co. KG, Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 584, 69120 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Dischinger Str. 8, 69123 Heidelberg.
Technologiepark Heidelberg II GmbH & Co. KG, Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 584, 69120 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Dischinger Str. 8, 69123 Heidelberg.
HRA 333370 Technologiepark Heidelberg II GmbH & Co. KG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 10 - 12, 69115 Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Im Neuenheimer Feld 584, 69120 Heidelberg.
Technologiepark Heidelberg II GmbH & Co. KG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 10 - 12, 69115 Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Im Neuenheimer Feld 584, 69120 Heidelberg.
HRA 333370 Technologiepark Heidelberg II GmbH & Co. KG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 10 - 12, 69115 Heidelberg.Geschäftsanschrift: Kurfürstenanlage 10 - 12, 69115 Heidelberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtst…
Technologiepark Heidelberg II GmbH & Co. KG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 10 - 12, 69115 Heidelberg.Geschäftsanschrift: Kurfürstenanlage 10 - 12, 69115 Heidelberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.12.2008 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Technologiepark Heidelberg l GmbH & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 333369) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.