HRA 4462

Techno-Invest-Bau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Karmelitenstraße 29, 97070 Würzburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Würzburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
02.06.2023
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Petra Rößler

Holzkirchen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

PR Liegenschaften GmbH

Würzburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 4462 Techno-Invest-Bau GmbH & Co. KG, Würzburg (Karmelitenstr. 29, 97070 Würzburg). Die SAZ Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG für EDV & Unternehmensorganisation mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA…
Techno-Invest-Bau GmbH & Co. KG, Würzburg (Karmelitenstr. 29, 97070 Würzburg). Die SAZ Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG für EDV & Unternehmensorganisation mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 4539) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.