HRB 20884
TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ruhrallee 20, 45525 HattingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hattingen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.09.2018
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gerd-Roger Schenke
Hattingen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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POTRAFKE Kassentischsysteme GmbH
HRB 15160 · Amtsgericht Essen
Handelsregister
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Maschinentechnische, auch mittels CNC-Maschinen sowie fachmännisch handwerkliche Ver- und Bearbeitung von Holz-, Metall- und Kunststoffmaterialien sowie von Stahl, wie auch Edelstahl- und Stahlblechen nach fremden Zeichnungen und Vorgaben.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 166 IN 106/18 · TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 166 IN 106/18
- Wirksam am
- 09.02.2023
- Registerbezug
- Essen, HRB 20884
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 20884 eingetragenen TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd-Roger Schenke, Dahlhauser Str. 23, 45529 Hattingen
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marc d´Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxxxxxxxxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxxxxxxx EUR
Zwischensumme xxxxxxxxxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 14.329,60 EUR xxxxxxxxxx EUR
Endbetrag xxxxxxxxx EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.08.2018 bis zum 30.08.2018 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxxxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxxxxx EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxxxxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxxxxx EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxxxxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 65 % und damit auf den Betrag von xxxxxxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.02.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxxxxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
166 IN 106/18
Amtsgericht Essen, 08.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20884 HRB 20884: TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (166 IN 106/18) vom 01.09.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 20884 HRB 20884: TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kremerskothen, Werner, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 20884 HRB 20884: TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen. Bestellt zum Geschäftsführer: Schenke, Gerd-Roger, Hattingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 20884 HRB 20884: TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kremerskothen, Moritz, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 20884 HRB 20884: TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Hans-Josef, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Kremerskothen, Mor…
HRB 20884 TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Theis, Udo, Remscheid, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Wagner, Hans-Josef, Wuppertal, *XX.XX…
HRB 20884 TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, Ruhrallee 20, 45525 Hattingen.Geschäftsanschrift: Ruhrallee 20, 45525 Hattingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Hans-Josef, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Bestellt …
HRB 20884 TECHNO-FACTUR Holz + Metall GmbH, Hattingen, (Ruhrallee 20, 45525 Hattingen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2008 hat besch…
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