HRA 22562
TECHCUT Larisch e. K.
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Remscheid
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Registerdaten
- Sitz
- Remscheid
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung 145 IN 381/19 · Larisch, Georg Karl · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 381/19
- Wirksam am
- 01.10.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA 22562
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Georg Karl Larisch, Zur Eiche 16, 42899 Remscheid, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22562 eingetragenen Firma TECHCUT Larisch e. K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Carsten Jaeger, Gaulstr. 13, 51688 Wipperfürth
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Er trägt vor, dass bereits 5 Jahre der Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen sind und mit der von dem Verwalter eingezogenen Insolvenzmasse die Verfahrenskosten und die weiteren zu berücksichtigenden Masseansprüche gedeckt werden können.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.10.2024 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 aus.
145 IN 381/19
Amtsgericht Wuppertal, 26.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 145 IN 381/19 · Larisch, Georg Karl · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 381/19
- Wirksam am
- 23.03.2022
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA 22562
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Georg Karl Larisch, geboren am XX.XX.XXXX, Zur Eiche 16, 42899 Remscheid, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22562 eingetragenen Firma TECHCUT Larisch e. K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.04.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 381/19
Amtsgericht Wuppertal, 22.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 22562 TECHCUT Larisch e. K., Remscheid (Zur Eiche 16, 42899 Remscheid, Gegenstand des Handelsgeschäftes ist der Vertrieb von Komponenten und Beratung für Druck, Papier- und Metallindustrie.). Einzelkaufmann. Inhab…
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