HRB 51279
Teamwork-Cargo-Handling GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neu-Isenburg
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Registerdaten
- Sitz
- Neu-Isenburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 284/19 · Teamwork-Cargo-Handling GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 284/19
- Wirksam am
- 02.08.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51279
Amtsgericht Offenbach, 18.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 284/19 · Teamwork-Cargo-Handling GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 284/19
- Wirksam am
- 13.10.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51279
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 01.12.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 284/19 · Teamwork-Cargo-Handling GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 284/19
- Wirksam am
- 02.02.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51279
Teamwork-Cargo-Handling GmbH, An der Gehspitz 120, 63263 Neu-Isenburg (AG
Offenbach am Main, HRB 51279), vertr. d.: Roland Dimter, Schießgartenstraße 2,
63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider,
Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.:
069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, wird gestattet, den festgesetzten Betrag
der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Begründung:
I.
Gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 InsO wird die Tätigkeit der vorläufigen
Insolvenzverwalterin gesondert vergütet. Für die Vergütung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin gelten die in den §§ 1-10 InsVV enthaltenen Regelungen
über die Vergütung der Insolvenzverwalterin entsprechend, soweit in den §§
11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. In der Regel erhält die vorläufige
Insolvenzverwalterin dabei 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin bzgl.
des Vermögens, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens
erstreckt (§ 63 Abs. 3 S. 2 InsO). Berechnungsgrundlage für die Vergütung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der
Insolvenzmasse bei Beendigung ihrer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Bei der
Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist als Indiz für die Insolvenzmasse von
den im Gutachten der vorläufigen Insolvenzverwalterin angegebenen
Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen.
Bringt die vorläufige Insolvenzverwalterin dagegen in ihrem Vergütungsantrag
einen höheren Wert in Ansatz, so hat sie glaubhaft darzulegen, dass der später
erzielte Mehrerlös nicht auf eine erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens
eingetretenen Entwicklung beruht, sondern nur der Wert erzielt worden ist, den
der betreffende Gegenstand objektiv zuvor schon hatte (Graeber/
Graeber-InsVV-Online, 2021, § 11 InsVV, Rn. 13 ff.). Danach beläuft sich der
Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen
Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der
vorläufigen Insolvenzverwalterin auf 132.797,99 EUR. Auf die Ausführungen im
Vergütungsantrag vom 30.06.2020 wird ergänzend Bezug genommen. Mit Schreiben
vom 30.06.2020 beantragt die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung
der Vergütung und Auslagen auf Grundlage der oben angeführten Berechnungsmasse.
Insgesamt beantragt sie eine Vergütung i. H. v. 25 % der Regelvergütung gem. §
2 Abs. 1 InsVV zzgl. Auslagenpauschale i. H. v. XXXXX EUR und die jeweils
darauf entfallende Umsatzsteuer.
Aus der Berechnungsmasse i. H. v. 132.797,99 EUR ergibt sich eine
Regelvergütung i. H. v. XXXXX EUR gem. § 2 Abs. 1 InsVV. Gemäß § 63 Abs. 3 S. 2
InsO erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin in der Regel 25 % der Vergütung
der Insolvenzverwalterin, demnach i. H. v. XXXXX EUR.
II.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind
bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom
Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form
von Zu- und Abschlägen gem. §§ 11, 10, 3 InsVV Rechnung getragen werden. Zu-
oder Abschläge werden nicht geltend gemacht bzw. sind nicht gegeben.
III.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 Abs. 3 InsVV nach
ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten
zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin
beträgt.
IV.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu
entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der
Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung
wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts
eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist
der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die
befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.01.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 51279 HRB 51279: Teamwork-Cargo-Handling GmbH, Neu-Isenburg, An der Gehespitz 120, 63263 Neu-Isenburg. Prokura erloschen: Bellack, Dagmar, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX; Forkapic, Dario, Hausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 51279 HRB 51279: Teamwork-Cargo-Handling GmbH, Neu-Isenburg, An der Gehespitz 120, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 284/19 · Teamwork-Cargo-Handling GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 284/19
- Wirksam am
- 10.09.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51279
Am 31.08.2019 um 18:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen der Teamwork-Cargo-Handling GmbH, An der Gehspitz 120, 63263
Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 51279), vertr. d.: Roland Dimter,
Schießgartenstraße 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider,
Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.:
069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 25.10.2019.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 25.10.2019.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.11.2019 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.
Hinweis:
- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist wenn Einwände
innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 8 IN 284/19 · Teamwork-Cargo-Handling GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 284/19
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51279
8 IN 284/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Teamwork-Cargo-Handling GmbH, An der Gehspitz 120, 63263 Neu-Isenburg (AG
Offenbach am Main , HRB 51279),
vertreten durch:
Roland Dimter, Schießgartenstraße 2, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
wird heute, am 31.08.2019 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin
eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax:
069-6897476-20
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts
fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des
Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Petra Heidenfelder vom
23.08.2019.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach 31.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 284/19 · Teamwork-Cargo-Handling GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 284/19
- Wirksam am
- 12.07.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51279
Teamwork-Cargo-Handling GmbH, An der Gehspitz 120, 63263 Neu-Isenburg (AG
Offenbach am Main , HRB 51279), vertr. d.: Roland Dimter, Schießgartenstraße 2,
63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 12.07.2019 gegen die Antragstellerin
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o
Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main,
Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 51279 HRB 51279: Teamwork-Cargo-Handling GmbH, Neu-Isenburg, An der Gehespitz 120, 63263 Neu-Isenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Dimter, Roland, Dreieich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befu…
HRB 51279 HRB 51279: Teamwork-Cargo-Handling GmbH, Neu-Isenburg, An der Gehespitz 120, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschaf…
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