HRB 19603

Team Point GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 401 IN 2511/25 · Team Point GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 2511/25
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 19603
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2511/25

der Team Point GmbH, Reichsstraße 1 - 9, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 19603
vertreten durch den Geschäftsführer Erik Göthel
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 13.04.2026 mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

1. Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

2. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300 EUR übersteigt oder wenn die Beschwerde in dieser Entscheidung zugelassen wurde.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat eingelegt wird.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann sie noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19603 HRB 19603: Team Point GmbH, Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 71, 04275 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages bes…
HRB 19603: Team Point GmbH, Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 71, 04275 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: - Beratung von Sportvereinen und Sporteinrichtungen für ein erfolgreiches Auftreten auf den nationalen und internationalen Märkten, - Beratung für Sportsponsoring sowie die Vermarktung des Sportbetiebes zur Förderung und Entwicklung des Breiten und Spitzensportes, - die Gesellschaft kann Patente, Lizenzen und Warenzeichen etc. erwerbern, selbst verwerten oder Dritten überlassen, - Betreiben von Eis-Cafes, Verabreichung/Verkauf von zubereiteten Speisen und alkoholfreien Getränken, - Verabreichen/Verkauf von alkoholischen Getränken.
Veränderungen
HRB 19603 HRB 19603: Team Point GmbH, Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 71, 04275 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages bes…
HRB 19603: Team Point GmbH, Leipzig, Arthur-Hoffmann-Str. 71, 04275 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: - Beratung von Sportvereinen und Sporteinrichtungen für ein erfolgreiches Auftreten auf den nationalen und internationalen Märkten, - Beratung für Sportsponsoring sowie die Vermarktung des Sportbetriebes zur Förderung und Entwicklung des Breiten- und Spitzensportes, Die Gesellschaft kann Patente, Lizenzen und Warenzeichen etc. erwerben, selbst verwerten oder Dritten überlassen, - Betreiben von Eis-Cafes, Verabreichen/Verkauf von zubereiteten Speisen und alkoholfreien Getränken.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.