HRB 117849
Team Konzept GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Frohschammerstr. 6, 80807 MünchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- München
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 16.01.2019
- Datenstand
- 2025-10-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marcus Schmidt
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMatthias Schmidt
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Team Konzept Ladenbau & Projektservice GmbH München
Gegenstand des Unternehmens
Überwachung, Koordination und Delegation der Fertigstellung von Ladenbauten, Messeständen und ähnlicher Innenausstattungen von Handelsgeschäften und Gewerbebetrieben. Dazu gehört auch die Beauftragung der Montagen von vorgefertigten Ladenbausystemen. Die Tätigkeit erfolgt national und international. Das Unternehmen betreibt ferner Handel mit Einrichtungsgegenständen und Beleuchtung für Büro und Gewerbezwecke sowie eine Werbeagentur.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 22.11.2023
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Marcus, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Prinzregentenstraße 48, 80538 München, Gz.: Prof. Dr. Georg Streit
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag des Insolvenzverwalters zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter, den Geschäftsführern der Schuldnerin, weiteren Vergleichsgläubigern bzw. der Team Konzept Facility Services GmbH insbesondere zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen gegen Einmalzahlung eines Betrags in Höhe von 900.000 € (hierbei ist für die Insolvenzmasse zunächst ein Betrag in Höhe von min. ca. 273.473 € vorgesehen)
wird bestimmt auf
Mittwoch, 06.12.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 07.02.2023
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Marcus,dieser vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Prinzregentenstraße 48, 80538 München
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.03.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.810.377,44 EUR auszugehen. Dies ergibt eine Regelvergütung in Höhe von 63.957,55 €Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 15.989,39 EUR festzusetzen (25 % der Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 110,79 % (40,79 % für eine Betriebsfortführung nach Vergleichsberechnung, 45 % für Sanierungsbemühungen, 30 % für die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Themen) und nimmt einen Abzug für Überschneidungen der Zuschlagstatbestände in Höhe von 5 % vor.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.03.2022 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für ca. 6 Wochen. Hierbei hatte der Insolvenzverwalter insbesondere die Durchführbarkeit bestehender Aufträge im Rahmen eines Bauinsolvenzverfahren zu prüfen.
- arbeitsrechtliche Schwierigkeiten wegen der hohen Anzahl an Mitarbeitern (41 Mitarbeiter). Hierbei war der Verwalter insbesondere mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der Information der Arbeitnehmer sowie mit der Abstimmung von Aufhebungsverträgen für Arbeitnehmer befasst.
- Verhandlungen und Vorbereitung einer übertragenen Sanierung. Der Insolvenzverwalter war hier laut Vortrag über mehrere Wochen tagtäglich mit der Vorbereitung und Durchführung eines Insvestorenprozesses samt Vertragsverhandlungen befasst.
In der Gesamtschau ist der vom vorläufigen Insolvenzverwalter in diesem Verfahren geleistete Zeit- und Arbeitsaufwand über dem eines Normalverfahrens anzusetzen. Der im Ergebnis beantragte Zuschlag in Höhe von 110,79 % ist nicht zu beanstanden.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 21.12.2022
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Marcus dieser vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Prinzregentenstraße 48, 80538 München, Gz.: Prof. Dr. Georg Streit
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung einer Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt und dabei Zuschläge gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 110,79 % geltend gemacht. Der Vergütungsantrag kann durch Gläubiger festgestellter Forderungen beim Insolvenzgericht eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Insolvenzverfahrens haben Gelegenheit, bis zum 05.01.2023 zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 25.03.2022
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Marcus dieser vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Prinzregentenstraße 48, 80538 München, Gz.: Prof. Dr. Georg Streit
hat der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren beantragt und dabei Zuschläge gemäß § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 100 % geltend gemacht. Der Vorschussantrag kann durch Gläubiger festgestellter Forderungen beim Insolvenzgericht eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Insolvenzverfahrens haben Gelegenheit, bis zum 13.04.2022 zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 24.01.2022
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Marcus dieser vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Matthias
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Prinzregentenstraße 48, 80538 München, Gz.: Prof. Dr. Georg Streit
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung dass der Insolvenzverwalter das Schiedsgerichtsverfahren, welches die wechselseitigen Ansprüche der Team Konzept / TAS Conico Überseering GmbH & Co. KG zum Gegenstand hat, nur dann durch- bzw. fortführen darf, wenn sich ein Dritter, z.B ein Prozessfinanzierer, bereit erklärt, die Durchführung des gesamten Verfahrens bis zu einem abschließenden Schiedsgerichtsurteil zu finanzieren und die Gläubigerversammlung mit dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung gegen Erlösbeteiligung einverstanden ist. Andernfalls ist die Gläubigerversammlung damit einverstanden, dass etwaige Ansprüche gegen die TAS Conico Überseering GmbH & Co. KG vom Insolvenzverwalter nicht weiterverfolgt werden.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 09.02.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 10.07.2019
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den
Geschäftsführer Schmidt Marcus, dieser vertreten durch den Geschäftsführer
Schmidt Matthias,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Prinzregentenstraße 48, 80538
München, Gz.: Prof. Dr. Georg Streit
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung dass das anhängige
Schiedsgutachterverfahren Team Konzept ./. TAS Überseering Conico nur dann
weitergeführt werden soll, wenn sich ein Dritter, z.B ein Prozessfinanzierer,
bereit erklärt, die Fortsetzung des Verfahrens zu finanzieren. Andernfalls ist
die Gläubigerversammlung damit einverstanden, dass die etwaigen Ansprüche gegen
TAS Überseering Conico nicht weiterverfolgt werden.
wird bestimmt auf
Dienstag, 13.08.2019, 08:30 Uhr, Sitzungssaal 101, 1., Infanteriestraße 5,
80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 117849 HRB 117849: Team Konzept GmbH, München, Frohschammerstr. 6, 80807 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.01.2019 (Az. 1542 IN 2981/18) das Insolvenzve…
Forderungsprüfung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 09.01.2019
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Verfahren über den Antrag d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den
Geschäftsführer Schmidt Marcus, Schmidt Matthias,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek, Prinzregentenstraße 48, 80538
München,
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dr. Dipl.-Kfm. Max Liebig
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)2554870
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 02.04.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 27.02.2019
13:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 29.05.2019
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 13.11.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 23.11.2018
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Verfahren über den Antrag d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch die
Geschäftsführer Schmidt Marcus und Schmidt Matthias,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 15.11.2018 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Dipl.-Kfm. Max
Liebig, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)2554870, Telefax:
+49(89)25548710, Email: muenchen@jaffe-rae.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2981/18 · Team Konzept GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2981/18
- Wirksam am
- 15.11.2018
- Registerbezug
- München, HRB 117849
In dem Verfahren über den Antrag d.
Team Konzept GmbH, Frohschammerstraße 6, 80807 München, vertreten durch den
Geschäftsführer Schmidt Markus und Schmidt Matthias,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117849
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 15.11.2018 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Dipl.-Kfm. Max
Liebig, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)2554870, Telefax:
+49(89)25548710, Email: muenchen@jaffe-rae.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 117849 HRB 117849: Team Konzept GmbH, München, Frohschammerstr. 6, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat die Änderung der §§ 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 12 (Schlussbestimmungen) der S…
HRB 117849 HRB 117849:Team Konzept GmbH, München, Frohschammerstr. 6, 80807 München.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Matthias, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befu…
HRB 117849 Team Konzept GmbH, München, Frohschammerstr. 6, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2013 hat die Änderung des § 9 (Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen.
HRB 117849 Team Konzept GmbH, München, Frohschammerstr. 6, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: …
HRB 117849 Team Konzept Ladenbau & Projektservice GmbH, München (Frohschammerstr. 6, 80807 München). Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Te…
HRB 117849 Team Konzept Ladenbau & Projektservice GmbH, München (Frohschammerstr. 6, 80807 München). Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Te…
HRB 117849 Team Konzept Ladenbau & Projektservice GmbH, München (Frohschammerstr. 6, 80807 München). Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 12.435…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.