HRA 40939

TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e.K.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 114/24 · Böcher, Rainer Friedrich · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/24
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 40939
280 IN 114/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rainer Friedrich Böcher, geb. am XX.XX.XXXX, Am Lemmchen 27, 55120 Mainz, Inhaber TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e. K., Catharina-Lothary-Str. 41, 55130 Mainz (AG Mainz, HRA 40939), ist am 16.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 280 IN 114/24 · Böcher, Rainer Friedrich · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/24
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 40939
280 IN 114/24: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Rainer Friedrich Böcher, geb. am XX.XX.XXXX, Am Lemmchen 27, 55120 Mainz, Inhaber TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e. K., Catharina-Lothary-Str. 41, 55130 Mainz (AG Mainz, HRA 40939), ist durch Beschluss vom 16.07.2026 Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf, c/o Neussel KPA, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz, Tel.: 06131-626080, Fax: 06131-6260813, E-Mail: kanzlei@neusselkpa.de gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.

Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 17.09.2024 und endet am 17.09.2027.

Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 280 IN 114/24 · Böcher, Rainer Friedrich · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/24
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 40939
280 IN 114/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rainer Friedrich Böcher, geb. am XX.XX.XXXX, Am Lemmchen 27, 55120 Mainz, Inhaber TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e. K., Catharina-Lothary-Str. 41, 55130 Mainz (AG Mainz, HRA 40939), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 9.356,29 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 23.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 280 IN 114/24 · Böcher, Rainer Friedrich · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/24
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 40939
280 IN 114/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rainer Friedrich Böcher, geb. am XX.XX.XXXX, Am Lemmchen 27, 55120 Mainz, Inhaber TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e. K., Catharina-Lothary-Str. 41, 55130 Mainz (AG Mainz, HRA 40939), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 03.04.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 30.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 280 IN 114/24 · Böcher, Rainer · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/24
Wirksam am
23.09.2024
Registerbezug
Mainz, HRA 40939
280 IN 114/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rainer Böcher, geb. am XX.XX.XXXX, Catharina-Lothary-Straße 41, 55130 Mainz, Inhaber TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e. K., Catharina-Lothary-Str. 41, 55130 Mainz (AG Mainz, HRA 40939), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 23.09.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 40939 TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e.K., Mainz, Drechslerweg 4, 55128 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Catharina-Lothary-Straße 41, 55130 Mainz.
TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e.K., Mainz, Drechslerweg 4, 55128 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Catharina-Lothary-Straße 41, 55130 Mainz.
Neueintragungen
HRA 40939 TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e.K., Mainz, Drechslerweg 4, 55128 Mainz.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Drechslerweg 4, 55128 Mainz. Inhaber: Böcher, Rainer, Mainz, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Ver…
TEAM BOECHER Inh. Rainer Boecher e.K., Mainz, Drechslerweg 4, 55128 Mainz.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Drechslerweg 4, 55128 Mainz. Inhaber: Böcher, Rainer, Mainz, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Böcher & Partner GmbH Agentur für Incentives und Reisen mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 3283) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2009 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.