HRA 9336
te Solar Sprint III GmbH & Co. KG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Promenadenstraße 3, 09111 ChemnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 20.05.2022
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
SKU Holding GmbH
Chemnitz
te Verwaltung II GmbH
Chemnitz
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 9336 HRA 9336: te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 26.04.2022, AZ: 401 IN 2365/21, ist das Insolvenzverfahren über das Ver…
Forderungsprüfung 401 IN 2365/21 · te Solar Sprint III GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2365/21
- Wirksam am
- 03.05.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9336
Aktenzeichen: 401 IN 2365/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9336
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin te Verwaltung II GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Johannes Langnickel
- wurde am 26.04.2022 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de Telefax: 0341 253 476 1 Telefon geschäftlich: 0341 253 476 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 24.06.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 22.07.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 22.07.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die Tabelle mit den Anmeldeunterlagen liegt vom 02.07.2022 bis 15.07.2022 in den Kanzleiräumen des Insolvenzverwalters WallnerWeiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elek tronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 2365/21 · te Solar Sprint III GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2365/21
- Wirksam am
- 19.01.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9336
Aktenzeichen: 401 IN 2365/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9336
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin te Verwaltung II GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Johannes Langnickel
- wurde am 18.01.2022 um 14:41 Uhr Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de, Telefax 0341 253 476 1, Telefon geschäftlich 0341 253 476 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 2365/21 · te Solar Sprint III GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2365/21
- Wirksam am
- 06.01.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9336
Aktenzeichen: 401 IN 2365/21
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9336 HRA 9336: te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. (Investition und Vermittlung von Investitionen in die Entwicklung, Errichtung, Erwerb und Verwertung von Projekten d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.