HRB 41730
TDE Technische Dienste Eifel GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Tiergartenstraße 49, 54584 JünkerathGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Jünkerath
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.12.2020
- Datenstand
- 2025-09-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Joachim Kurt Horvat
Jünkerath
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, insbesondere Nebentätigkeiten, die Erbringung von Leistungen im Werkvertrag sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Hilfsdienste und technische Leistungen einschließlich Arbeitsvermittlung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 43/18 · TDE Technische Dienste Eifel GmbH · Insolvenzgericht Bitburg
- Insolvenzgericht
- Bitburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 43/18
- Wirksam am
- 13.01.2025
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 41730
Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich, dhpg WP Rae StB GmbH & Co.KG, Bahnhofsplatz 8, D 54292 Trier, Tel.: 0651/146930 wird aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP RAe StB GmbH & Co.KG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/2006859, E-Mail: trier@dhpg.de
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf:
Montag, 10.02.2025, 10:15 Uhr, Saal 128, Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung über die Beibehaltung des Ernannten oder die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder einer anderen Insolvenzverwalterin.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bitburg, 09.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 43/18 · TDE Technische Dienste Eifel GmbH · Insolvenzgericht Bitburg
- Insolvenzgericht
- Bitburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 43/18
- Wirksam am
- 17.05.2022
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 41730
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 160 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit den Schriftsätzen vom 31.01.2022, 01.04.2022, 07.04.2022 und 05.05.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 29.08.2018 bis zum 31.01.2019 ausgeübt.
Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert des Vermögens abhängt, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, §§ 10, 11, 2 ff. InsVV).
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§ 63 Abs.3 InsO).
Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von
750.000,00 EUR.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden.
Das vorliegende vorläufige Insolvenzverfahren weicht in qualitativer und quantitativer Hinsicht erheblich von den in der Rechtsprechung entwickelten Eigenarten eines Normalverfahrens ab, so dass im Hinblick auf die dem vorliegenden vorläufigen Insolvenzverwalter zu gewährende angemessene Vergütung Zuschläge gem. § 3 InsVV festzusetzen sind.
Einschlägig sind hier insbesondere folgende Zuschlagstatbestände:
a) Betriebsfortführung/Dauer des Verfahrens/Klärung Wohnraum
b) Mitarbeiter/Vorfinanzierung Insolvenzgeld
c) Finanzierung
d) Sanierungsbemühungen/Vorbereitung einer Auffanglösung
Die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu den beantragten Zuschlägen sind anhand des vorgelegten Vergütungsantrags, sowie den bisherigen Berichten und dem Gutachten vom 28.01.2019 nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erhöht sich folglich auf 160 % der Bruchteilsvergütung, nämlich EUR, gemäß § 63 Abs. 3 InsO.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 16.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 41730 HRB 41730: TDE Technische Dienste Eifel GmbH, Jünkerath, Tiergartenstraße 49, 54584 Jünkerath. Gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Pfaff, Matthias, Hillesheim, *X…
HRB 41730 HRB 41730: TDE Technische Dienste Eifel GmbH, Jünkerath, Tiergartenstraße 49, 54584 Jünkerath. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 43/18 · TDE Technische Dienste Eifel GmbH · Insolvenzgericht Bitburg
- Insolvenzgericht
- Bitburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 43/18
- Wirksam am
- 06.02.2019
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 41730
Tiergartenstraße 49, 54584 Jünkerath, vertr. d. die Geschäftsführer Joachim
Kurt Horvat und Matthias Pfaff (AG Wittlich, HRB 41730), vertr. d.: 1. Joachim
Kurt Horvat, (Geschäftsführer), 2. Matthias Pfaff, (Geschäftsführer), ist am
01.02.2019 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich, Bahnhofsplatz 8, D
54292 Trier, Tel.: 0651/146930.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.02.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 13.03.2019, 14:30 Uhr, Saal 128,
Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg,
Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 31.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 41730 HRB 41730: TDE Technische Dienste Eifel GmbH, Jünkerath, Tiergartenstraße 49, 54584 Jünkerath. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bitburg (9 IN 43/18) vom 29.08.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter best…
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 43/18 · TDE Technische Dienste Eifel GmbH · Insolvenzgericht Bitburg
- Insolvenzgericht
- Bitburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 43/18
- Wirksam am
- 30.08.2018
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 41730
Technische Dienste Eifel GmbH, Tiergartenstraße 49, 54584 Jünkerath, vertr. d.
die Geschäftsführer Joachim Kurt Horvat und Matthias Pfaff (AG Wittlich, HRB
41730), vertr. d.: 1. Joachim Kurt Horvat, (Geschäftsführer), 2. Matthias
Pfaff, (Geschäftsführer), ist am 29.08.2018 um 15:00 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jörg A.
Wunderlich, Bahnhofsplatz 8, D 54292 Trier, Tel.: 0651/146930 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg,
Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 29.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 41730 TDE Technische Dienste Eifel GmbH, Jünkerath, Tiergartenstraße 49, 54584 Jünkerath. Bestellt als Geschäftsführer: Pfaff, Matthias, Hillesheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 41730 TDE Technische Dienste Eifel GmbH, Jünkerath, Tiergartenstraße 49, 54584 Jünkerath. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2011. Geschäftsanschrift: Tiergartenstraße 49, 54584 …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.