HRB 5491
TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Koblenz
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Registerdaten
- Sitz
- Koblenz
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 41/26 · TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 41/26
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 5491
vertreten durch:
1. Petra Ellen Bauersachs, Kastorbachstraße 11, 56330 Kobern-Gondorf, (Vorstand),
2. Daniel Albracht, (Vorstand),
3. Martin Clive Boulton, (Vorstand),
4. Daniel Settgast, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 20.05.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 21.05.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 41/26
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 21 IN 41/26 · TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 41/26
- Wirksam am
- 04.05.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 5491
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.06.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 04.05.2026
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 41/26 · TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 41/26
- Wirksam am
- 13.03.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 5491
56068 Koblenz, 13.03.2026,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 41/26
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 41/26 · TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 41/26
- Wirksam am
- 20.02.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 5491
vertreten durch:
1. Petra Ellen Bauersachs, Kastorbachstraße 11, 56330 Kobern-Gondorf, (Vorstand),
2. Daniel Albracht, (Vorstand),
3. Martin Clive Boulton, (Vorstand),
4. Daniel Settgast, (Vorstand), wird heute, am 19.02.2026 um 15:34 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 19.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 41/26
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5491 HRB 5491: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz. Nicht mehr Vorstand: Ciburski, Guido, Kruft, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Settgast, Daniel, Manama /…
HRB 5491 HRB 5491: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz. Wohnort geändert, weiterhin Vorstand: Ciburski, Guido, Kruft, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit …
HRB 5491 HRB 5491: TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz. Die Hauptversammlung vom 11.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapit…
HRB 5491 TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, Koblenzer Str. 132, 56073 Koblenz. Änderung der Geschäftsanschrift: Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz.
HRB 5491 TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, Koblenzer Str. 132, 56073 Koblenz. Die Hauptversammlung vom 29.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 Absatz 1 (Vertretung der Gesellschaft), sowi…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.