HRB 53583
TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Südliche Hauptstraße 23, 83700 Rottach-EgernGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rottach-Egern
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.04.2021
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- TBS Tgernseer Büro Service GmbH Sitz: Rottach-Egern Rottach-Egern
- TBS tegernseer buchungs service GmbH Sitz: Rottach-Egern Rottach-Egern
- TBS tegernseer beratungs-service für das computergestützte finanz- und rechnungswesen GmbH Rottach-Egern
- TBS Tgernseer Büro Service GmbH Rottach-Egern
- TBS tegernseer buchungs service GmbH Rottach-Egern
Gegenstand des Unternehmens
Umfassender Beratungs- und Dienstleistungsservice im Bereich des computergestützten, betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens, insbesondere auch Erbringung von Leistungen gemäß § 6 Nr. 3 StBerG (Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind) und § 6 Nr. 4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen), Unternehmensberatung, Finanzierungsvermittlung und Vermittlung von Versicherungen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 152/20 · TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 152/20
- Wirksam am
- 12.12.2025
- Registerbezug
- München, HRB 53583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Birkerfeld 15, 83627 Warngau, vertreten durch den Gesellschafter Dr. Malik Stefan Franz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 53583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 33703
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Finanzamt Miesbach, mit dem gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 55.781,96 EUR alle gegen den Freistaat Bayern bestehenden Ansprüche abgegolten sind
wird bestimmt auf
Montag, 12.01.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Die weiteren Unterlagen können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wolfratshausen eingesehen werden.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 05.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 152/20 · TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 152/20
- Wirksam am
- 08.10.2021
- Registerbezug
- München, HRB 53583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Birkerfeld 15, 83627 Warngau
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 53583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, LL.M., Sendlinger Straße 20, 80331 München, Gz.: 33703
1. Die Prüfung der bis 30.09.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.11.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 08.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 152/20 · TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 152/20
- Wirksam am
- 16.09.2021
- Registerbezug
- München, HRB 53583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Birkerfeld 15, 83627 Warngau, vertreten durch den Gesellschafter Dr. Malik Stefan Franz, Hornstein 34 a, 82544 Egling
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 53583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, LL.M., Sendlinger Straße 20, 80331 München, Gz.: 33703
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung zum Verkauf des Unternehmens als Ganzes
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.09.2021, 10:00 Uhr,
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 14.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 53583 HRB 53583: TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach, Südliche Hauptstraße 23, 83700 Rottach-Egern. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des…
Insolvenzplan IN 152/20 · TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 152/20
- Wirksam am
- 29.03.2021
- Registerbezug
- München, HRB 53583
In dem Verfahren über die Anträge
der GFG Seibt AG, vertreten durch d. Vorstand, Fuhrmannstr. 3, 84508
Burgkirchen
- antragstellende Gläubigerin - ( Az.: IN 152/20)
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Polaczy Jan, Cuvilliésstraße 25, 81679 München, Gz.: 154/14
sowie des
Ortwein Thomas, Badstraße 21b, 83714 Miesbach
- Antragstellender Gläubiger - (Az: IN 29/21)
sowie der
Vivida bkk, vertreten durch d. Vorstand, Spittelstraße 50, 78056
Villingen-Schwenningen, Gz.: 85542834
- antragstellende Gläubigerin - (Az.: IN 67/21)
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Birkerfeld 15, 83627
Warngau, vertreten durch den Gesellschafter Dr. Malik Stefan Franz, Hornstein
34 a, 82544 Egling
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 53583
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, LL.M., Sendlinger Straße 20, 80331 München, Gz.:
33703
Geschäftszweig/Beschäftigung: Umfassender Beratungs- und Dienstleistungsservice
im Bereich des computergestützten, betrieblichen Finanz- u. Rechnungswesens,
insbes. auch Erbringung von Leistungen gemäß § 6 Nr. 3 StBerG u.a.
erlässt das Amtsgericht Wolfratshausen am 29.03.2021 folgenden
Beschluss
1. Der Antrag der Schuldnerin auf Aufhebung des Beschlusses über die Anordnung
der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Bestellung eines vorläufigen
Insolvenzverwalters vom 25.02.2021 wird zurückgewiesen.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 29.03.2021 um 14.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen
Telefon: +49(8024)46626-0
Telefax: +49(8024)46626-26
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 08.06.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Antrag der Beteiligten GFG Seibt AG ist am 15.11.2020 beim Insolvenzgericht
Wolfratshausen eingegangen. Die beiden weiteren Fremdanträge sind am 03.02.2021
bzw. am 18.03.2021 beim Amtsgericht Wolfratshausen eingegangen.
Die zwischenzeitlichen Erledigungserklärungen bzw. Antragsrücknahmen der
Beteiligten GFG Seibt AG und Thomas Ortwein sind entweder rechtsmissbräuchlich
und damit unwirksam oder nicht unterschrieben und daher formunwirksam. Darüber
hinaus ist der Antrag der Beteiligten vivida bkk zulässig und begründet. Das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ist daher zu eröffnen. Die
Voraussetzungen für eine Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung - sei es
auf den ausdrücklichen Antrag der Schuldnerin oder im Wege der Auslegung dieses
Antrags als sofortige Beschwerde im Rahmen eines (Nicht-)Abhilfeverfahrens
liegen dagegen nicht vor. Der Beschluss vom 25.02.2021 über die vorläufige
Insolvenzverwaltung ist vielmehr verfahrensrechtlich durch die Eröffnung des
Verfahrens überholt.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts
Wolfratshausen ihren allgemeinen Gerichtsstand (§ 3 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Nach den Feststellungen des Gerichts ist Zahlungsunfähigkeit gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 29.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 152/20 · TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 152/20
- Wirksam am
- 25.02.2021
- Registerbezug
- München, HRB 53583
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Birkerfeld 15, 83627
Warngau, vertreten durch den Gesellschafter Dr. Malik Stefan Franz, Hornstein
34 a, 82544 Egling
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 53583
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 25.02.2021 um 15:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ulrich Cramer,
Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen, Telefon: +49(8024)46626-0, Telefax: +49
(8024)46626-26.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs.
2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt
und einstweilen eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 25.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 53583 HRB 53583:TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach, Südliche Hauptstraße 23, 83700 Rottach-Egern.Löschung von Amts wegen gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: …
HRB 53583 TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach, Südliche Hauptstraße 23, 83700 Rottach-Egern.Geschäftsanschrift: Südliche Hauptstraße 23, 83700 Rottach-Egern. Prok…
HRB 53583 TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach (Südliche Hauptstr. 23, 83700 Rottach-Egern). Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2006 hat die Änderung der Zf. …
HRB 53583 TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach (Südliche Hauptstr. 23, 83700 Rottach-Egern). Einzelprokura: Sigler, Bernd, Bad Tölz, *XX.XX.XXXX.
HRB 53583 TBS tegernseer beratungs-service und rechenzentrum GmbH, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach (Südliche Hauptstr. 23, 83700 Rottach-Egern). Ausgeschieden Geschäftsführer: Platt, Josef, Rottach-Egern, *XX.XX.XXX…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.