HRB 125785

Taycon GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. TAYCON Personal GmbH Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1017/23 T-11-5 · Taycon GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1017/23 T-11-5
Wirksam am
23.09.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125785
810 IN 1017/23 T-11-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taycon GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Frankfurt am Main, HRB 125785), vertr. d.: Jozsef Sandor, Drosselstraße 2, 57537 Wissen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 05.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.500,00 EUR geleistet wird.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1017/23 T-11-5 · Taycon GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1017/23 T-11-5
Wirksam am
23.09.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125785
810 IN 1017/23 T-11-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taycon GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Frankfurt am Main, HRB 125785), vertr. d.: Jozsef Sandor, Drosselstraße 2, 57537 Wissen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält die Insolvenzverwalterin die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 810 IN 1017/23 T-11-5 · Taycon GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1017/23 T-11-5
Wirksam am
23.09.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125785
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taycon GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt, (HRB 125785), vertreten durch: Jozsef Sandor, Lagerhausstraße 31, 44147 Dortmund, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen gemäß § 38 Ins in Höhe von 638.547,66 €. Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt derzeit 390,71 € abzüglich Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 Ins0 zur Geschäfts-Nr. 810 IN 1017/23 T-11-5 liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main aus.

FEIGL & ROTHAMEL
RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER GBR

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1017/23 T-11-5 · Taycon GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1017/23 T-11-5
Wirksam am
15.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125785
810 IN 1017/23 T-11-5 In dem Insolvenzverfahren Taycon GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Frankfurt am Main, HRB 125785),
vertreten durch:
Jozsef Sandor(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 27.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1017/23 T-11-5 · Taycon GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1017/23 T-11-5
Wirksam am
20.08.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125785
810 IN 1017/23 T-11-5 Am 16.08.2024 um 18:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Taycon GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125785),
vertreten durch:
Jozsef Sandor, Drosselstraße 2, 57537 Wissen, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.10.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 11.11.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1017/23 T-11-5 · Taycon GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1017/23 T-11-5
Wirksam am
19.08.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125785
810 IN 1017/23 T: In dem Insolvenzverfahren Taycon GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125785),
vertreten durch:
Jozsef Sandor, Drosselstraße 2, 57537 Wissen, (Geschäftsführer), wurde am 16.08.2024 um 18:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 16.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 125785 HRB 125785: TAYCON Personal GmbH, Frankfurt am Main, Collection Business Center GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die Änderung des Gese…
HRB 125785: TAYCON Personal GmbH, Frankfurt am Main, Collection Business Center GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung, Servicedienstleistungen im Stahl- und Rohrleitungsbau, Industrie- und Rohrleitungsbau, Industrie- und Anlagenbau, Coaching und Consulting sowie Personalqualifizierung sowie Gleisbauarbeiten und Gleisbausicherung sowie Gebäudereinigung und Winterdienst sowie der An- und Verkauf von Getränken (ohne Alkohol) sowie 3,5 Tonnen Transport und Spedition sowie der Handel mit Ersatzteilen sowie KFZ-Reparaturen.
Neueintragungen
HRB 125785 HRB 125785: TAYCON Personal GmbH, Frankfurt am Main, Collection Business Center GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.…
HRB 125785: TAYCON Personal GmbH, Frankfurt am Main, Collection Business Center GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2019, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 33193) nach Frankfurt am Main und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Collection Business Center GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung, Servicedienstleistungen im Stahl- und Rohrleitungsbau, Industrie- und Anlagenbau, Coaching und Consulting sowie Personalqualifizierung sowie Gleisbauarbeiten und Gleisbausicherung sowie Gebäudereinigung und Winterdienst sowie der An- und Verkauf von Getränken (ohne Alkohol). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sandor, Jozsef, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Tunc, Belgin, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.