HRB 20793

Taxi Rasbach GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mayen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
10.09.2019
Datenstand
2025-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Anna Rasbach

Mayen-Kürrenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 37/19 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 37/19
Wirksam am
28.02.2023
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793
Geschäfts-Nr.: 7 IN 37/19 . In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Taxi Rasbach GmbH, Boemundring 16, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRB 20793),
vertreten durch:
Anna Rasbach, Im Weiherhölzchen 4, 56727 Mayen OT Kürrenberg, (Geschäftsführerin), ist ein Vorschuß auf Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden: Es wird der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, die Zustimmung erteilt, gem. § 9 InsVV einen Vorschuss in Höhe von

a) ??? Euro auf die Vergütung,
b) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,
c) ??? Euro auf die Auslagen,
d) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,

insgesamt ??? Euro
aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Begründung:
Die Insolvenzverwalterin hat die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses auf seine Vergütung und auf die Auslagen in Höhe von ??? Euro beantragt. In diesem Betrag ist die darauf entfallene Mehrwertsteuer enthalten. Das Insolvenzverfahren wurde am 02.09.2019 eröffnet und der/die vorgenannte zum/zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schlußrechnung ist gelegt und geprüft, jedoch wurde im Nachhinein von einer Gläubigerin noch ein Zivilprozeß gegen die Masse aufgenommen, welcher den Verfahrensabschluß nunmehr verzögert.
Nachdem die Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens mehr als 6 Monate beträgt, ist die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses zu erteilen. Bei der Berechnung des Vorschusses war sicherheitshalber von einer Aktivmasse von € 184.872,75 auszugehen. Dies ergäbe eine Regelvergütung mit 30 % igem Auslagenersatz von ??? €. Ob die Feststellungen im Gutachten des Rechnungssachverständigen vom Gericht bei der endgültigen Vergütungsfestsetzung nach nochmaliger stichprobenartiger Rechnungsprüfung so übernommen werden bleibt abzuwarten.
Jedenfalls besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der vom Rechnungssachverständigen als Kündigungsfristlöhne klassifizierten Lohnkosten.
Sachliche Gründe, die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses in der festgesetzten Höhe zu verweigern, bestanden nicht.
Die Vorschussberechnung orientiert sich, da Zuschläge in der Regel im Ermessensspielraum des Gerichts stehen und daher grundsätzlich streitig sein können, sowie wegen des Umstandes, dass ein Rechtmittel gegen die vorschußgewährenden Beschlüsse nicht gegeben ist, grundsätzlich nur an der Regel- bzw. Grundgebühr des Verwalters. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschlägen, die rechtsmittelfähig am Ende des Verfahrens getroffen wird, soll nicht vorweggenommen werden.
Die Auslagen sind entstanden und wurden dabei, unter Beschränkung auf die Grund- und Regelgebühr, voll erstattet und zwar 30 % des gewährten Vorschußbetrages auf die Grund- und Regelgebühr.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 23.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 37/19 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 37/19
Wirksam am
17.11.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi Rasbach GmbH, Boemundring 16, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRB 20793), vertr. d.: Anna Rasbach, Im Weiherhölzchen 4, 56727 Mayen OT Kürrenberg, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nr. 22 der aktuellen Forderungsliste der Insolvenzverwalterin
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können

bis zum 14.12.2022

schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Anmeldungen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, St.Veit-Str.38, 56727 Mayen aus.
Mayen , den 15.11.2022
Das Amtsgericht
7 IN 37/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 37/19 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 37/19
Wirksam am
18.08.2021
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi Rasbach GmbH, Boemundring 16, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRB 20793), vertr. d.: Anna Rasbach, Im Weiherhölzchen 4, 56727 Mayen OT Kürrenberg, (Geschäftsführerin),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 16 bis 21 der aktuellen Forderungsliste der Insolvenzverwalterin
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können

bis zum 01.09.2021

schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Anmeldungen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, St.Veit-Str.38, 56727 Mayen aus.
Mayen , den 11.08.2021
Das Amtsgericht
7 IN 37/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 37/19 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 37/19
Wirksam am
15.04.2020
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793
Geschäfts-Nr.: 7 IN 37/19 . In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Taxi Rasbach GmbH, Boemundring 16, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRB 20793),

vertreten durch: Anna Rasbach, Im Weiherhölzchen 4, 56727 Mayen OT Kürrenberg
(Geschäftsführerin), ist ein Vorschuß auf Vergütung und Auslagen der
vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie
folgt festgesetzt worden:

Es wird der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60,
56626 Andernach, die Zustimmung erteilt, gem. § 9 InsVV einen Vorschuss in
Höhe von

a) ??? Euro auf die Vergütung,

b) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,

c) ??? Euro auf die Auslagen,

d) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,

insgesamt ??? Euro

für ihre Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin

aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Begründung:

Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung der Vergütung als vorl.
Verwalterin mit SS vom 11.02.20 beantragt. Hinsichtlich der Wertigkeit der
Forderungen aus Geschäftsführerhaftung gegen die Geschäftsführerin herrscht
nach Erachten des Gerichts noch hinsichtlich deren Werthaltigkeit völlige
Unklarheit. Insofern ist der Antrag auf Festsetzung der vorläufigen
Verwaltervergütung noch nicht bescheidungsreif. Diese Forderungen können
vollständig (angeblich 191.570,80 €), nur teilweise oder überhaupt nicht
werthaltig sein. Bei derart großen Wertsummen möchte sich das Gericht auf eine
Prognose diesbezüglich nicht einlassen, zumal dem Gericht gemäß

§ 63 III 3 eine spätere Korrekturbefugnis nur bei einer Wertabweichungen von
mehr als 20 % zusteht. Um eine Gläubigerschädigung zu vermeiden, erscheint also
diesbezüglich ein Zuwarten sinnvoll.

Daher legt das Gericht den Vergütungsantrag zunächst als Antrag auf
Vorschussgewährung aus.

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 24.06.2019 angeordnet; das
Verfahren wurde am 02.09.2019 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte
mithin etwas mehr als 9 Wochen.

Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung
der Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des
Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 138.450,52 vorerst ausgegangen.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine
Grundvergütung in Höhe von € 22.441,54.

Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil

in Höhe von 25 % zu.

Es waren zusätzlich antragsgemäß folgende Zuschläge im Einklang mit der
Faustregeltabelle in Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl. 2007,

Rd.Nr. 78 zu § 3 InsVV zu gewähren:

a)15 % für die Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens

mit 4 Arbeitnehmern für ca. 9 Wochen.

b)5 % für die Insolvenzgeldvorfinanzierung für 4 Arbeitnehmer.

Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr
der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen
Monat).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung
gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer
unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts einzulegen.

Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten
Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
unterfertigten Gericht an.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mayen, den 15.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20793 HRB 20793: Taxi Rasbach GmbH, Mayen, Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 20793: Taxi Rasbach GmbH, Mayen, Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 37/19 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 37/19
Wirksam am
04.09.2019
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793
Geschäfts-Nr.: 7 IN 37/19.

Über das Vermögen Taxi Rasbach GmbH, Boemundring 16, 56727 Mayen (AG Koblenz,
HRB 20793), vertreten durch: Anna Rasbach, Boemundring 16, 56727 Mayen
(Geschäftsführerin),

wird am 02.09.2019 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626
Andernach, Tel.: 02632/4969810, Fax: 02632/4969811, E-Mail:
info@kanzlei-werner.info.

Insolvenzforderungen sind bis zum 19.10.2019 bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen,
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu
erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 04.11.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

b) Anträge über:

· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),

· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),

· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),

· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),

· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen
oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier
Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)

· Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner aus der Insolvenzmasse (§
100 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die
Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt.
Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157
InsO frei zu entscheiden.

Amtsgericht Mayen, 04.09.2019 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 37/19 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 37/19
Wirksam am
24.06.2019
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793
7 IN 37/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Taxi Rasbach
GmbH, Boemundring 16, 56727 Mayen (AG Koblenz, HRB 20793), vertr. d.: Anna
Rasbach, Boemungdring 16, 56727 Mayen, (Geschäftsführerin), ist am 24.06.2019
um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Dr. Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, Tel.: 02632/
4969810, Fax: 02632/4969811, E-Mail: info@kanzlei-werner.info bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 24.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 68/15 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 68/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 68/15 · Taxi Rasbach GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 68/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Koblenz, HRB 20793

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20793 HRB 20793:Taxi Rasbach GmbH, Mayen, Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen.Nicht mehr Geschäftsführer: Rasbach, Michael, Mayen, *XX.XX.XXXX.
HRB 20793:Taxi Rasbach GmbH, Mayen, Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen.Nicht mehr Geschäftsführer: Rasbach, Michael, Mayen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 20793 Taxi Rasbach GmbH, Mayen (Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung m…
Taxi Rasbach GmbH, Mayen (Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rasbach, Michael, Mayen, *XX.XX.XXXX; Rasbach, Anna, geb. Lung, Mayen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 20793 Taxi Rasbach GmbH, Mayen (Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung m…
Taxi Rasbach GmbH, Mayen (Koblenzer Straße 171, 56727 Mayen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rasbach, Michael, Mayen, *XX.XX.XXXX; Rasbach, Anna, geb. Lung, Mayen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.