HRB 212023
Tasty Gastro GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Baumgartenstraße 3, 26122 OldenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oldenburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 12.03.2020
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörn vom Bruch
Oldenburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gaststätten, Catering, Merchandising von Produkten aller Art und Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen sowie Erbringung aller mit den vorstehenden Bereichen in Zusammenhang stehender Dienst- und Serviceleistungen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 16 IN 57/19 · Tasty Gastro GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 57/19
- Wirksam am
- 19.11.2024
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 212023
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 18.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 16 IN 57/19 · Tasty Gastro GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 57/19
- Wirksam am
- 21.09.2020
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 212023
26122 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212023), vertr. d.: Jörn vom
Bruch, Würzburger Str. 6, 26121 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist
besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 15.10.2020. Die Tabellenauszüge mit
den Anmeldeunterlagen sind ab sofort auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Oldenburg, Elisabethstraße 8, niedergelegt. Erklärungen zu
den Forderungen können bis zum 14.10.2020 in schriftlicher Form bei Gericht
eingereicht werden. Sollen Forderungen bestritten werden, ist auch anzugeben,
ob die Forderung nach ihrem Rang oder nach ihrem Betrag bestritten werden soll.
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg), 18.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 57/19 · Tasty Gastro GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 57/19
- Wirksam am
- 27.04.2020
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 212023
26122 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212023), vertr. d.: Jörn vom
Bruch, Würzburger Str. 6, 26121 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 24.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 212023 HRB 212023: Tasty Gastro GmbH, Oldenburg, Baumgartenstraße 3, 26122 Oldenburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 16 IN 57/19 · Tasty Gastro GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 57/19
- Wirksam am
- 11.03.2020
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 212023
Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 212023), vertr. d.: Jörn vom Bruch,
Würzburger Str. 6, 26121 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am
09.03.2020 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Waculik, Bürgerfelder Straße 1,
26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77037947, Fax: 0441 77037948, E-Mail:
kanzlei@waculik.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.04.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.04.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (19.05.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 10.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 57/19 · Tasty Gastro GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 57/19
- Wirksam am
- 09.01.2020
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 212023
Gastro GmbH, Baumgartenstr. 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB
212023), vertr. d.: Jörn vom Bruch, Würzburger Str. 6, 26121 Oldenburg
(Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 09.01.2020 um 12:30 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Waculik,
Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 77037947, Fax:
0441 77037948, E-Mail: kanzlei@waculik.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 09.01.2020
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 212023 HRB 212023: Tasty Gastro GmbH, Oldenburg, Baumgartenstraße 3, 26122 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.03.2017 mit Änderung vom 25.04.2017. Geschäftsanschrift: Baum…
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