HRB 4688
Tastomat Druck GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Petershagen/Eggersdorf
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Registerdaten
- Sitz
- Petershagen/Eggersdorf
- Datenstand
- 2024-12-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 377/13 · Tastomat Druck GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 377/13
- Wirksam am
- 09.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4688
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Hauptmann wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubertus Bartelheimer, Bautzner Straße 145a, 01099 Dresden festgesetzt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 67,76% und damit auf den Betrag von [] Euro festzusetzen. Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 08.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 3 IN 377/13 · Tastomat Druck GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 377/13
- Wirksam am
- 09.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4688
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Hauptmann wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 18.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 08.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 3 IN 377/13 · Tastomat Druck GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 377/13
- Wirksam am
- 09.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4688
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Hauptmann sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 328.602,23 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 211.059,87 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 08.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 377/13 · Tastomat Druck GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 377/13
- Wirksam am
- 09.10.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4688
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubertus Bartelheimer, Bautzner Straße 145a, 01099 Dresden festgesetzt auf [] €. Für die Übertragung des Zustellwesens wird ein Betrag von [] € festgesetzt. Die Auslagen werden festgesetzt auf [] €. Hinzu kommt der Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von [] €. Die bereits bewilligten Vorschüsse in Höhe von insgesamt [] € (brutto) sind anzurechnen. Dem Verwalter wird gestattet, die festgesetzten Beträge von insgesamt [] € (brutto) der verwalteten Masse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Vergütung und Auslagen richten sich nach der Insolvenzvergütungsverordnung (InsVV).
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung erstreckt, § 1 InsVV. Der Insolvenzverwalter erhält grundsätzlich eine Vergütung in Höhe eines nach § 2 Abs. 1 InsVV ermittelten Regelsatzes; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV). Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Berechnungsgrundlage von 458.228,80 € zu Grunde.
Der Verwalter beantragte den Regelsatz zuzüglich eines 1,621-fachen Zuschlages für die Unternehmensfortführung, die übertragende Sanierung und die kalte Zwangsverwaltung. Für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde ein Abschlag von 5% vorgenommen. Zahlungen an externe Dienstleister wurden aufgeführt und berücksichtigt. Für die Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4,00 € pro Zustellung beantragt. Zustellungen erfolgten an 105 Gläubiger. Der Insolvenzverwalter hat hinsichtlich der Geltendmachung der Auslagen ein Wahlrecht. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann gemäß § 8 Abs. 3 InsVV ein Pauschsatz verlangt werden. Hier hat er den Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV beantragt. Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der vom Verwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag verwiesen.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 08.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4688 FF HRB 4688 FF: Tastomat Druck GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Landhausstraße, 15345 Petershagen/Eggersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs.…
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 377/13 · Tastomat Druck GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt/Oder
- Insolvenzgericht
- Frankfurt/Oder
- Aktenzeichen
- 3 IN 377/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4688
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.