HRB 93274

TASKO GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gründau

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Registerdaten

Sitz
Gründau
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. TASKO Personalservice GmbH Gründau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 379/25 · TASKO GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 379/25
Wirksam am
04.09.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 93274
Geschäfts-Nr.: 70 IN 379/25 Am 01.09.2025 um 15:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der TASKO GmbH, In der Aue 5, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 93274), vertr. d.: Wojciech Sutkiewicz, Herolzer Straße 11, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer),. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Christiane Herweg, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 8509693-0, Fax: 069 8509693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 31.10.2025.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Dienstag, 16.12.2025, 10:40 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Sachwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Sachwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 276 S. 1 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.09.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 379/25 · TASKO GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 379/25
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 93274
70 IN 379/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TASKO GmbH, In der Aue 5, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 93274), vertr. d.: Wojciech Sutkiewicz, Herolzer Straße 11, 36381 Schlüchtern, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Christiane Herweg, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 8509693-0, Fax: 069 8509693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 23.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 93274 HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Einzelprokura: Kulessa, Thomas, Langen, *XX.XX.XXXX.
HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Einzelprokura: Kulessa, Thomas, Langen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 93274 HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Nicht mehr Geschäftsführer: Kulessa, Thomas, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Sutkiewicz, Wojciech, Schlüchtern, *XX.XX…
HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Nicht mehr Geschäftsführer: Kulessa, Thomas, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Sutkiewicz, Wojciech, Schlüchtern, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 93274 HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Nicht mehr Geschäftsführer: Sutkiewicz, Artur, Langen (Hessen) / Polen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kulessa, Thomas, Langen (Hessen…
HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Nicht mehr Geschäftsführer: Sutkiewicz, Artur, Langen (Hessen) / Polen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kulessa, Thomas, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 93274 HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: die A…
HRB 93274: TASKO GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art.
Veränderungen
HRB 93274 HRB 93274: TASKO Personalservice GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des…
HRB 93274: TASKO Personalservice GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: TASKO GmbH. Neuer Gegenstand: Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
Neueintragungen
HRB 93274 TASKO Personalservice GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2010 hat die Änderung des G…
TASKO Personalservice GmbH, Gründau, In der Aue 5, 63584 Gründau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Langen (Hessen) (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42873) nach Gründau beschlossen. Geschäftsanschrift: In der Aue 5, 63584 Gründau. Gegenstand: Arbeitnehmerüberlassung. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Sutkiewicz, Artur, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.