HRB 26700

TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Halle (Saale)

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Registerdaten

Sitz
Halle (Saale)
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Berichtigungen
HRB 26700 HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Gaßer, Ronald, Schwielowsee, *XX.XX.XXXX.
HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Gaßer, Ronald, Schwielowsee, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 307/19 · TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 307/19
Wirksam am
27.03.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 26700
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 307/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH,
Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale), Amtsgericht Stendal , HRB 26700
vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Gaßer

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 25.03.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.

Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO
befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter
aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Mönning Feser Partner Insolvenzverwalter
Thomasiusstraße 2, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@mfp-law.com,
Telefon geschäftlich: 0341 962 7330, Telefax: 0341 962 73327

schriftlich geltend zu machen.

404 IN 307/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 27.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26700 HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 31.05.2019 (Az. 404 IN 307/19)…
HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 31.05.2019 (Az. 404 IN 307/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 404 IN 307/19 · TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 307/19
Wirksam am
31.05.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 26700
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 307/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH,
Franckestraße 1, 06110 Halle/Saale und Am Hasselbach 1, 38440 Wolfsburg
(vormals Reichsstraße 16-18, 04109 Leipzig), Amtsgericht Leipzig , HRB 33663
vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Gaßer

- wurde am 31.05.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Thomasiusstraße 2, 04109 Leipzig, Email
geschäftlich: leipzig@mfp-law.com Telefon geschäftlich: 0341 962 7330 Telefax:
0341 962 73327

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
21.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 248 InsO)

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 28.06.2019, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Montag, 26.08.2019, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 145, 1. OG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

404 IN 307/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 31.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26700 HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 18.03.2019 (Az. 404 IN 307/19)…
HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 18.03.2019 (Az. 404 IN 307/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 307/19 · TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 307/19
Wirksam am
18.03.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 26700
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 307/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TAPARAZZI
Gastbetriebe GmbH, Reichsstraße 16-18, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB
33663
vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Gaßner

- wurde am 18.03.2019 um 14:14 Uhr Uhr Dr. Martin Dietrich, Thomasiusstraße 2,
04109 Leipzig, Email geschäftlich leipzig@mfp-law.com, Telefon geschäftlich
0341 962 7330, Telefax 0341 962 73327 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu
überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen,
insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm einzurichtendes
Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

404 IN 307/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 18.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 26700 HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 17.0…
HRB 26700: TAPARAZZI Gastbetriebe GmbH, Halle (Saale), Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Halle (Saale), Amtsgericht Leipzig HRB 33663) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Franckestraße 1, 06110 Halle (Saale). Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Betreibung von Gastronomie- und Beherbergungskonzepten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gaßer, Ronald, Schwielowsee, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.