HRB 22489

TAO Technical-Wear GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwaig bei Nürnberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.10.2022
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Anna Maria Frank-Palmer

Bad Reichenhall

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. OSD Verwaltungs GmbH Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

Der Einkauf, der Handel und die Produktion von textilen Sportartikeln aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 842/22 · TAO Technical-Wear GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 842/22
Wirksam am
15.06.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22489
IN 842/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TAO Technical-Wear GmbH, Bauhofstraße 10 a, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführerin Frank-Palmer Anna Maria, geb. Schmirl
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22489
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur geschlossenen Vereinbarung zwischen der Raiffeisenbank Spar + Kreditbank eG, dem Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Dannhorn und Herrn Peter Fricke.

Die wesentlichen Punkte der Vereinbarung lauten wie folgt:

1. Der Insolvenzverwalter verpflichtet sich hiermit, einen Antrag auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung zu stellen, um die Zustimmung zu diesem Vergleich einzuholen. Dieser Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung.

2. Der Insolvenzverwalter verpflichtet sich, spätestens 10 Tage nach Zustimmung der Gläubigerversammlung einen Betrag in Höhe von EUR 40.000,00 zur Abgeltung sämtlicher Forderungen der Raiffeisenbank gegen die Insolvenzmasse an diese auszukehren.

3. Die Raiffeisenbank nimmt hiermit unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des in Ziffer 2 genannten Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 40.000,00 sämtliche von ihr zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zurück. Sie verpflichtet sich hiermit, keine Forderungen mehr anzumelden oder nachzumelden und keine Aus- und Absonderungsrechte geltend zu machen.

4. Die bürgenden Gesellschafter verpflichten sich hiermit, keine Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden oder nachzumelden und etwaige an- oder nachgemeldete Forderungen unwiderruflich zurückzunehmen.

5. Der Insolvenzverwalter verpflichtet sich hiermit, die bürgenden Gesellschafter nicht wegen der Auskehr der Erlöse an die Raiffeisenbank aus der Verwertung der Gesellschaftersicherheiten gemäß § 135 InsO in Anspruch zu nehmen.

6. Mit Erfüllung dieser Vereinbarung, sind alle wechselseitigen Ansprüche zwischen dem Insolvenzverwalter, der Raiffeisenbank sowie den Bürgen Herrn Dr. Dannhorn und Herrn Fricke im Hinblick auf Forderungen der Raiffeisenbank in dem o.g. Insolvenzverfahren, und damit zugleich auch alle wechselseitigen Forderungen untereinander (z. B. aus § 774 BGB), seien sie bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt.

Da bisher eine vergleichbare Regelung mit der Sparkasse Nürnberg nicht erzielt werden konnte, bleibt das Recht des Insolvenzverwalters, die bürgenden Gesellschafter wegen einer etwaigen Auskehr der Erlöse an die Sparkasse Nürnberg aus der Verwertung der Gesellschaftssicherheiten in Anspruch zu nehmen, bestehen.
Eine Abschrift der vollständigen Vereinbarung ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt (vgl. Blatt 658-662 der Akte).
Der Termin wird bestimmt auf
Dienstag, 30.06.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 842/22 · TAO Technical-Wear GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 842/22
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22489
IN 842/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TAO Technical-Wear GmbH, Bauhofstraße 10 a, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführerin Frank-Palmer Anna Maria, geb. Schmirl
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22489
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 - 41 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.11.202

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 842/22 · TAO Technical-Wear GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 842/22
Wirksam am
22.10.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22489
IN 842/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TAO Technical-Wear GmbH, Bauhofstraße 10 a, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführerin Frank-Palmer Anna Maria, geb. Schmirl
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22489
- Schuldnerin -

Die Vergütung samt Zuschlag und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Fábián, Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.08.2024.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 842/22 · TAO Technical-Wear GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 842/22
Wirksam am
22.08.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22489
IN 842/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

TAO Technical-Wear GmbH, Bauhofstraße 10 a, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführerin Frank-Palmer Anna Maria, geb. Schmirl
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22489
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.08.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 26.09.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 100 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten im vorläufigen Insolvenzverfahren aufgrund der schwierigen Verhandlungen mit den Kreditinstituten zum Abschluss einer Verwertungsvereinbarung für die vorhandene Ware, den initiierten M & A Prozess, eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung des M & A Prozesses, der Betriebsfortführung im Antragsverfahren bis zur Insolvenzeröffnung(2 1/2 Monate) und für die Arbeitsrechtliche Mehrbelastung, die das übliche Maß für Tätigkeiten eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 842/22 · TAO Technical-Wear GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 842/22
Wirksam am
04.10.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22489
IN 842/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

TAO Technical-Wear GmbH, Bauhofstraße 10 a, 90571 Schwaig,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frank-Palmer Anna Maria, geb. Schmirl,
geboren am XX.XX.XXXX, c/o TAO Technical-Wear GmbH, Bauhofstraße 10 a, 90571 Schwaig
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22489
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung:
der Einkauf, der Handel und die Produkion von textilen Sportartikeln alle Art.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Daniel Fábián
Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5982700
Telefax: +49 (911) 5982701
Email: info@kanzleifabian.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.11.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 29.11.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
Der Betriebsstillegung wird zugestimmt.
Der Insolvenzverwalter ist gem. §§ 159, 160 InsO berechtigt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen einschließlich des Unternehmens im Ganzen zu verwerten.
Die Gläubigerversammlung stimmt einem zum Berichtstermin etwaig vorgelegtem bindendem Angebot zur Übernahme des Geschäftsbetriebs zu.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedvertrag abzuschließen, §160Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Die Hinterlegungsstelle ist bei einem inländischen Kreditinstitut zu führen.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 29.11.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.07.2022 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 842/22 · TAO Technical-Wear GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 842/22
Wirksam am
20.07.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 22489
Az.: IN 842/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

TAO Technical-Wear GmbH, Bauhofstraße 10 a, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführerin Frank-Palmer Anna Maria, geb. Schmirl, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 22489
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 20.07.2022 um 09:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Daniel Fábián, Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg, Telefon: +49 (911) 5982700, Telefax: +49 (911) 5982701, Email: info@kanzleifabian.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Der Schuldnerin wird untersagt, Außenstände einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22489 HRB 22489: TAO Technical-Wear GmbH, Schwaig bei Nürnberg, Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Frank-Palmer, Anna Maria, Bad Reichenhall, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberec…
HRB 22489: TAO Technical-Wear GmbH, Schwaig bei Nürnberg, Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Frank-Palmer, Anna Maria, Bad Reichenhall, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 22489 HRB 22489: TAO Technical-Wear GmbH, Schwaig bei Nürnberg, Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fricke, Peter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 22489: TAO Technical-Wear GmbH, Schwaig bei Nürnberg, Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fricke, Peter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22489 HRB 22489: TAO Technical-Wear GmbH, Schwaig bei Nürnberg, Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Ausgeschieden (einschl. Änderung Personendaten): Geschäftsführer: Dannhorn, Felix-Moritz, Nürnberg, *XX.X…
HRB 22489: TAO Technical-Wear GmbH, Schwaig bei Nürnberg, Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Ausgeschieden (einschl. Änderung Personendaten): Geschäftsführer: Dannhorn, Felix-Moritz, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22489 HRB 22489: OSD Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Merianstr. 26, 90409 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung besch…
HRB 22489: OSD Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Merianstr. 26, 90409 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neue Firma: TAO Technical-Wear GmbH. Neuer Sitz: Schwaig bei Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bauhofstr. 10 a, 90571 Schwaig b. Nürnberg. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Einkauf, der Handel und die Produktion von textilen Sportartikeln aller Art. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Dannhorn, Felix-Moritz, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 22489 HRB 22489: OSD Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Merianstr. 26, 90409 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schwarzer, Oskar, Schwaig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Fricke, Peter, Nürnberg, *XX.X…
HRB 22489: OSD Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Merianstr. 26, 90409 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schwarzer, Oskar, Schwaig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Fricke, Peter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 22489 OSD Verwaltungs GmbH, Nürnberg (Merianstr. 26, 90409 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2006. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung von und Beteiligung an …
OSD Verwaltungs GmbH, Nürnberg (Merianstr. 26, 90409 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2006. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung von und Beteiligung an Handelsgeschäften und Gesellschaften sowie an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen und Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Schwarzer, Oskar, Schwaig, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.