HRB 43430

T3 Energy 4 Future GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wehlener Str. 46, 01279 Dresden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dresden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
01.02.2024
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Stefan Jugel

Valmiera

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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DNW GmbH

HRB 38884 · Amtsgericht Dresden

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Planung, Montage, Kauf und Verkauf von PV- Komponenten und -Anlagen; Kultivieren von Kiripflanzen und Bewirtschaftung von Kiriplantagen ; Erzeugung CO2-freier Energie, Generieren von CO2-Zertifikaten ; Kauf von Grundstücken für die Bewirtschaftung von Kiriplantagen sowie für die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen .

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1953/23 · T3 Energy 4 Future GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 1953/23
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 43430
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1953/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T3 Energy 4 Future GmbH, Wehlener Straße 46, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43430
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jugel

ergeht am 19.08.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 09.09.2026
09:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Auf der Tagesordnung steht:

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO, die zwischen dem Insolvenzverwalter und der ETTLIN Aktiengesellschaft geschlossen wurde.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 554 IN 1953/23 · T3 Energy 4 Future GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 1953/23
Wirksam am
18.02.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 43430
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1953/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T3 Energy 4 Future GmbH, Wehlener Straße 46, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43430
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jugel

wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 10.02.2026 antragsgemäß festgesetzt. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 293.748,49 EUR zu Grunde gelegt.

Festgesetzt wurde ferner der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV sowie ein Zuschlag von 50 Prozent zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1953/23 · T3 Energy 4 Future GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 1953/23
Wirksam am
14.01.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 43430
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1953/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T3 Energy 4 Future GmbH, Wehlener Straße 46, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43430
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jugel

ergeht am 14.01.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 27.01.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Auf der Tagesordnung steht:

Die Gläubigerversammlung stimmt den Abschluss eines Vergleiches des Insolvenzverwalters mit der
T3 Green Invest GmbH zu, wonach diese einen Betrag in Höhe von 1.200,00 EUR zur Abgeltung offener Forderungen in Höhe von insgesamt 7.342,29 EUR
aus Bereicherungsrecht gem. § 812 BGB bzw. Anfechtungsrecht gem. § 134 InsO bis 18.01.2026 zahlt.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Gründe:

Mit Schreiben vom 12.01.2026, eingegangen am 12.01.2026, beantragte der Insolvenzverwalter Herr Dipl.-Kfm Martin Obendorf die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.

Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.

Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 554 IN 1953/23 · T3 Energy 4 Future GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 1953/23
Wirksam am
31.01.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 43430
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/554 IN 1953/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T3 Energy 4 Future GmbH, Wehlener Straße 46, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43430
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jugel

- wurde am 30.01.2024 um 17:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Herr Dipl.-Kfm Martin Obendorf, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Email geschäftlich: dresden@wolffrapp-sanierung.de Telefon geschäftlich: 0351 491850 Telefax: 0351 4918599

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.04.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1953/23 · T3 Energy 4 Future GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
554 IN 1953/23
Wirksam am
19.12.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 43430
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1953/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der T3 Energy 4 Future GmbH, Wehlener Straße 46, 01279 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43430
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jugel
- wurde am 19.12.2023 um 14.30 Uhr Dipl.-Kfm Martin Obendorf, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Email geschäftlich dresden@wolffrapp-sanierung.de, Website www.wolffrapp-sanierung.de, Telefon geschäftlich 0351 491850, Telefax 0351 4918599 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.