HRB 45034

T&T Industriefußboden GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bobenheimerstraße 17a, 67547 Worms

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Worms
Datenstand
2024-03-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-13

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-04-13 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Gegenstand des Unternehmens

Estrichglätten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 18 IN 88/19 · T&T Industriefußboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 88/19
Wirksam am
13.05.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 45034
Amtsgericht Worms

BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

T & T Industriefußboden GmbH, Bobenheimer Str.17 a, 76547 Worms

wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter,

Herrn Rechtsanwalt Hagen Straßburg, für die im vorläufigen Insolvenzverfahren
geleisteten Tätigkeiten gestattet, die Vergütung in Höhe der festgesetzten
Beträge nach Rechtskraft dieses Beschlusses aus der verwalteten Insolvenzmasse
zu entnehmen. Die Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird
wie folgt festgesetzt:

XXX

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Anspruch auf besondere Vergütung

gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 InsVV.

Diese soll sich aufgrund der Abwägung der geleisteten Tätigkeit nach Art,
Umfang und Dauer an einen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters
messen.

Die Vergütung erstreckt sich allein auf die Tätigkeit als vorläufiger
Insolvenzverwalter.

Soweit im Antrag Sachverhalte vorgetragen werden, die als Insolvenzverwalter
vorgenommen wurden, sind sie für die vorstehende Vergütungsfestsetzung
unrelevant. Die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters und des
Insolvenzverwalters ist voneinander zu trennen, auch wenn es sich dabei um
dieselbe natürliche Person handelt.

Bei der Bemessungsgrundlage ist hierzu das der Verwaltung zum Zeitpunkt der
Beendigung der vorläufigen Insolvenz unterliegende Vermögen maßgebend.

(Haarmeyer/Wutzke/Förster, 3. Auflage, § 11 Rd.Nr. 43 bis 51; BGH, Beschluss
vom 14.12.2000, AZ: IX ZB 105/00)

Sofern Gegenstände mit wertausschöpfenden Aus- und Absonderungsrechten
verwaltet wurden, sind diese nicht bei der Berechnungsgrundlage zu
berücksichtigen, sondern können zu einem Zuschlag auf die Regelvergütung
führen, ebenso BGH , Beschl. vom 13.07.2006 -IX ZB 104/05-

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter darlegt ist vorliegend eine
Berechnungsgrundlage Höhe von 102.039,31 Euro heranzuziehen. Diesbezüglich wird
vollumfänglich auf die Ausführungen im Antrag vom 11.03.2020 Bezug genommen.

Nach der nunmehr durchzuführenden Staffelbewertung gemäß § 2 InsVV ergibt sich
sodann folgende Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter:

XXX

Nach Art, Umfang und Dauer einer durchschnittlich vorläufigen Insolvenz beträgt
der Vergütungssatz für den vorläufigen Insolvenzverwalter in der Regel 25%.

Dieser Prozentsatz entspricht einem Normalverfahren bei Durchführung der
Inbesitznahme, Verwaltung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens,
(Haarmeyer/Wutzke/Förster, 3. Auflage, § 11 Rd.Nr. 32ff).

Der Insolvenzverwalter beantragt mit Antrag vom 11.03.2020 Zuschläge in Höhe
von insgesamt 25%.

Diese Zuschläge sind nach Ansicht des Gerichts aufgrund folgender
Erhöhungstatbestände auch angemessen und ausreichend.

1.) Betriebsfortführung 15%

Der hierzu beantragte Zuschlag wird aufgrund des Sachvortrags des
Insolvenzverwalters als angemessen erachtet. Der Aufwand des vorläufigen
Insolvenzverwalters ging hierbei über die reine Sicherstellung und Verwaltung
der Insolvenzmasse hinaus.

2.) Insolvenzgeldvorfinanzierung: 10%

Es wurde die Insolvenzgeldvorfinanzierung für 22 Mitarbeitern organisiert.

Danach beträgt der Anteil der Regelvergütung vorliegend 50 %.

Demzufolge beläuft sich der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters auf
XXX.

Ferner wurde der pauschale Auslagenersatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt
in Höhe XXX in Ansatz gebracht. Die Obergrenzen von 250,-- Euro je angefangenen
Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.

Der Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer folgt aus § 7 InsVV

Hieraus ergibt sich die festgesetzte Gesamtvergütung einschließlich
Umsatzsteuer in Höhe von XXX .

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms oder Landgericht Mainz
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 06.05.2020

Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 45034 HRB 45034: T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Bobenheimerstraße 17a, 67547 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 45034: T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Bobenheimerstraße 17a, 67547 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 18 IN 88/19 · T&T Industriefußboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 88/19
Wirksam am
03.02.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 45034
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

18 IN 88/19 01.02.2020

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

T&T Industriefußboden GmbH, Bobenheimer Straße 17 a, 67547 Worms

(AG Mainz, HRB 45304),

vertreten durch:

Dogucan-Tugrul Telis, Güterhallenstraße 128, 67549 Worms (Geschäftsführer)

wird heute, am 01.02.2020 um 00.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Hagen
Straßburg vom 27.01.2020.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim,

Tel.: 0621-40171500, Fax: 0621-401715012

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des
Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 25.02.2020,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.03.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:

o Veräußerung

§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin

§ des Warenlagers im Ganzen

§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand

§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll

o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten

würde

o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.

Hinweise:

§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden

§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 01.02.2020

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 18 IN 88/19 · T&T Industriefußboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
18 IN 88/19
Wirksam am
11.11.2019
Registerbezug
Mainz, HRB 45034
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

11.11.2019

Az.: 18 IN 88/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T&T
Industriefußboden GmbH, Bobenheimer Straße 17 a, 67547 Worms (AG Mainz, HRB
45304), vertr. d.: Telis Dogucan-Tugrul, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2019
um 10:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim
bestellt worden.

Amtsgericht Worms, 11.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 45034 HRB 45034: T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Engelmannstraße 39, 67549 Worms. Änderung der Geschäftsanschrift: Bobenheimerstraße 17a, 67547 Worms.
HRB 45034: T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Engelmannstraße 39, 67549 Worms. Änderung der Geschäftsanschrift: Bobenheimerstraße 17a, 67547 Worms.
Veränderungen
HRB 45034 HRB 45034:T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Engelmannstraße 39, 67549 Worms.Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und…
HRB 45034:T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Engelmannstraße 39, 67549 Worms.Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Estrichglätten.
Neueintragungen
HRB 45034 T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Engelmannstraße 39, 67549 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2013. Geschäftsanschrift: Engelmannstraße 39, 67549 Worms. Gegenstand…
T&T Industriefußboden GmbH, Worms, Engelmannstraße 39, 67549 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2013. Geschäftsanschrift: Engelmannstraße 39, 67549 Worms. Gegenstand: Betonarbeiten und Eisenflechtung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Telis, Dogucan-Tugrul, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.