HRB 29367 HB
T & S Ammersken GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Theodor-Neutig-Straße 41, 28757 BremenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 23.07.2024
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Handelsregister
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Hochbau und Handelsvertretung für Immobilienverkäufe
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 21.10.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Haro Helms, Schillerstr. 10, 28195 Bremen, Tel.: 0421/337790, Fax: 0421/3377944, Internet: www.dr-stankewitz.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 60.246,09 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 531.915,99 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 21.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 21.10.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 14.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 21.10.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 24/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
T&S Ammersken GmbH, Theodor-Neutig-Str. 41, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 29367),
vertreten durch:
Thomas Ammersken, Hauptstr. 151, 26817 Rhauderfehn, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Haro Helms festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters bemisst sich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Dieser beläuft sich vorliegend auf 147.913,72 €.
Hiervon sind die gemäß § 5 InsVV für den Einsatz besonderer Sachkunde aus der Masse gewährten Vergütungen in Höhe von insgesamt 8.333,56 € abzuziehen. Hinzuzurechnen ist der künftig an die Masse zu erstattende Vorsteuererstattungsanspruch aus der Verwaltervergütung in Höhe von 3.730,97 €. Daraus ergibt sich eine Berechnungsgrundlage von 143.311,13 €.
Hieraus errechnet sich gemäß § 2 InsVV ein Regelsatz der Vergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 60,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden. Aufgrund der Besonderheiten des Bauinsolvenzverfahrens war vorliegend ein erheblicher, über den Normalaufwand hinausgehender Mehraufwand durch den Insolvenzverwalter zu bewältigen. Dieser beruhte insbesondere auf der aufwendigen Sichtung und Auswertung umfangreicher Bauakten, der Besichtigung und Bestandsaufnahme von elf noch nicht fertiggestellten oder endabgerechneten Bauvorhaben einschließlich der umfangreichen Abstimmung mit Bauherren und weiteren Beteiligten sowie der Ermittlung, rechtlichen Bewertung zwecks außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen gegen Subunternehmer. Die durch die Übertragung der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung auf externe Dritte bewirkte Entlastung wurde bei der Zuschlagshöhe entsprechend berücksichtigt.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 22.09.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T&S Ammersken GmbH, Theodor-Neutig-Str. 41, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 29367), vertr. d.: Thomas Ammersken, Kiebitzweg 3, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 21.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 31.07.2023
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 27.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 30.03.2023
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 29.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 09.09.2021
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Amtsgericht Bremen, 08.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 28.05.2019
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Amtsgericht Bremen
Beschluss
500 IN 24/
18
23.05.2019
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
T&S Ammersken GmbH, Theodor-Neutig-Str. 41, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB
29367),
vertreten durch:
Ammersken Thomas, Kiebitzweg 3, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der
vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Haro Helms wird gestattet, den
festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.12.2018 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von
266.806,05 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe € *** (Betrag gemäß
§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchsteilsvergütung beträgt danach € *** (Betrag
gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i.V.m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31,
28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29367 HB HRB 29367 HB: T & S Ammersken GmbH, Bremen, Theodor-Neutig-Straße 41, 28757 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Vergütungsfestsetzung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 09.01.2019
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T&S Ammersken GmbH,
Theodor-Neutig-Str. 41, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 29367), vertr. d.:
Ammersken Thomas, Alte Hafenstr. 58, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), ist von
dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das
vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die
Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den
Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb
von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 08.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 02.01.2019
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Ammersken GmbH, Theodor-Neutig-Str. 41, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 29367),
vertr. d.: Ammersken Thomas, Alte Hafenstr. 58, 28757 Bremen,
(Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Haro Helms, Schillerstr. 10, 28195 Bremen, Tel.: 0421/337790,
Fax: 0421/3377944, E-Mail: helms@dr-stankewitz.de, Internet:
www.dr-stankewitz.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 12.02.2019 unter
Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die
Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 28.03.2019. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 24/18 · T&S Ammersken GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 500 IN 24/18
- Wirksam am
- 22.10.2018
- Registerbezug
- Bremen, HRB 29367
Ammersken GmbH, Theodor-Neutig-Str. 41, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 29367),
vertr. d.: Ammersken Thomas, (Geschäftsführer), ist am 22.10.2018 um 10:50 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Haro Helms, Schillerstr. 10, 28195 Bremen, Tel.: 0421/337790, Fax:
0421/3377944, E-Mail: helms@dr-stankewitz.de, Internet: www.dr-stankewitz.de
bestellt worden.
Amtsgericht Bremen, 22.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29367 HB HRB 29367 HB: T & S Ammersken GmbH, Bremen, Theodor-Neutig-Straße 41, 28757 Bremen. Gegenstand: Hochbau und Handelsvertretung für Immobilienverkäufe. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gese…
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Ammersken, Thomas, *XX.XX.XXXX, Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 27.04.2009, zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.07.2013. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Lemwerder (Amtsgericht Oldenburg, HRB 203398) nach Bremen verlegt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013 ist ferner das Stammkapital um 25.000 EUR auf 25.002 EUR erhöht, die Firma und der Unternehmensgegenstand geändert und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in den §§ 1, 2, 3, 4 und 5 sowie insgesamt neu fasst. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 4 (Stammkapital) und 16 (Gründungsaufwand). Tag der ersten Eintragung: 09.08.2009
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.