HRB 36058

Systemtrans GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Syrgenstein

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Registerdaten

Sitz
Syrgenstein
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 218/26 · Systemtrans GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
2 IN 218/26
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 36058
Az.: 2 IN 218/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Systemtrans GmbH, Alte Ziegelei 11, 89428 Syrgenstein, vertreten durch den Geschäftsführer Keiper Günther
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36058
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 01.10.2026 um 11:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Wirtschaftsjurist Maximilian König, Provinostr. 52, Gebäude C1, 86153 Augsburg, Telefon: +49(821)99980680, Telefax: +49(821)9998068-9, Email: augsburg@pluta.net.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 01.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 36058 HRB 36058: Systemtrans GmbH, Syrgenstein, Alte Ziegelei 11, 89428 Syrgenstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2003 mit Nachtrag vom 29.12.2003, zuletzt geändert am 22.0…
HRB 36058: Systemtrans GmbH, Syrgenstein, Alte Ziegelei 11, 89428 Syrgenstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2003 mit Nachtrag vom 29.12.2003, zuletzt geändert am 22.05.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2021 hat die Änderung des § 1 Ziffer 2 (Sitz, bisher Maintal, Amtsgericht Hanau HRB 97143) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alte Ziegelei 11, 89428 Syrgenstein. Gegenstand des Unternehmens: die Durchführung von Transporten im gewerblichen Güterkraftverkehr, die Vermittlung von Speditions- und Transportaufträgen aller Art sowie die Durchführung von nationalen und internationalen Speditions- und Transportaufträgen im Bereich Luft- und Seefracht und die damit verbundenen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Geschäftsführer: Keiper, Günther, Syrgenstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Edelmann, Manuel, Rothenbuch, *XX.XX.XXXX.

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