HRB 211041

Systems Alarm GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Frankfurter Str. 288, 38122 Braunschweig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.10.2023
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marcin Iwaniczko

Leg

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt stets einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Stand 2025-09-27

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Vorbereitung für Alarmsysteme, hier insbesondere - das Verlegen von Kabeln, - die Montage von Kabeltrassen, - die Vorbereitung für elektrische Installationen, Alarmanlagen, Überwachungssysteme und Netzwerkinstallationen, - die Montage von Sensoren (ohne Anschluss), sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 274 IN 215/25 · Systems Alarm GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 215/25
Wirksam am
25.03.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 211041
274 IN 215/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Systems Alarm GmbH, Frankfurter Straße 288, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 211041), vertr. d.: Marcin Iwaniczko, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 18.03.2026

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