HRB 22004
System- & Elementbau Köhler GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankenberg/Sa.
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Registerdaten
- Sitz
- Frankenberg/Sa.
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- System- & Elementbau Köhler GmbH Frankenberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 220 IN 1664/21 · System- und Elementbau Köhler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 1664/21
- Wirksam am
- 24.03.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22004
Aktenzeichen: 220 IN 1664/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der System- und Elementbau Köhler GmbH, vertr.d.d. GF Robby Köhler Dittersbacher Gewerbering 1, 09669 Frankenberg/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 22004
vertreten durch den Geschäftsführer Robby Köhler
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.05.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 1664/21 · System- und Elementbau Köhler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 1664/21
- Wirksam am
- 24.03.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22004
Aktenzeichen: 220 IN 1664/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der System- und Elementbau Köhler GmbH, vertr.d.d. GF Robby Köhler Dittersbacher Gewerbering 1, 09669 Frankenberg/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 22004
vertreten durch den Geschäftsführer Robby Köhler
ergeht am 23.03.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 06.04.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
a. .Zustimmung zur Übertragung des Grundstückes Gewerbering 1, 09669 Frankenberg, auf eine zu errichtende neue Gesellschaft der Amperium Beteiligungsgesellschaft mbH zum Kaufpreis von 800.000,00 EUR
b. Zustimmung zur Übertragung des Unternehmens auf eine weitere zu errichtende neue Gesellschaft der Amperium Beteiligungsgesellschaft mbH, bestehend aus good will, BGA, Maschinen, Vorräten und unfertigen Leistung zum Kaufpreis von insgesamt 118.000,00 EUR.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22004 HRB 22004: System- & Elementbau Köhler GmbH, Frankenberg/Sa., Dittersbacher Gewerbering 1, 09669 Frankenberg/Sa.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Köhler, Annette, Lichtenau, *XX.XX.XXXX. Wohnort geändert: Ge…
Forderungsprüfung 220 IN 1664/21 · System- und Elementbau Köhler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 1664/21
- Wirksam am
- 02.11.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22004
Aktenzeichen: 220 IN 1664/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der System- und Elementbau Köhler GmbH, vertr.d.d. GF Robby Köhler Dittersbacher Gewerbering 1, 09669 Frankenberg/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 22004
vertreten durch den Geschäftsführer Robby Köhler
ergeht am 01.11.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Systembau) wird am 01.11.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.12.2021 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 01.02.2022
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 1664/21 · System- und Elementbau Köhler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 1664/21
- Wirksam am
- 16.09.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22004
Aktenzeichen: 220 IN 1664/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der System- und Elementbau Köhler GmbH, vertr.d.d. GF Robby Köhler Dittersbacher Gewerbering 1, 09669 Frankenberg/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 22004
vertreten durch den Geschäftsführer Robby Köhler
ergeht am 15.09.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss vom 09.09.2021 wird wie folgt berichtigt:
Anstelle von bisher: "System- und Elementebau Köhler GmbH" lautet es richtig: System- und Elementbau Köhler GmbH.
Gründe:
1. Die Berichtigung des Beschlusses vom 09.09.2021 erfolgt von Amts wegen aufgrund eines offenbaren Schreibfehlers gemäß § 319 Abs. 1 Alternative 1 ZPO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 1664/21 · System- und Elementbau Köhler GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 1664/21
- Wirksam am
- 10.09.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22004
Aktenzeichen: 220 IN 1664/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der System- und Elementebau Köhler GmbH, vertr.d.d. GF Robby Köhler Dittersbacher Gewerbering 1, 09669 Frankenberg/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 22004
vertreten durch den Geschäftsführer Robby Köhler
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 09.09.2021 um 12:06 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.
10. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
11. Es ist ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die Schuldnerin überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Zusammen mit dem Gutachten sollen dem Gericht vorgelegt werden:
|ein Stammdatenblatt mit den persönlichen Daten der Schuldnerin (gegebenenfalls sämtliche frühere Firmennamen, ladungsfähige Anschrift), Angaben zu Bankverbindungen, Versicherungsverträgen, Immobilienvermögen, Angaben zu Vermögen aus deren [vormaliger] selbstständigen Tätigkeit (Firmenbezeichnung[en], Firmenanschrift[en], Datum der Einstellung des Geschäftsbetriebs, Arbeitnehmer, Lohn-/Gehaltsrückstände), Angaben zu den am Verfahren beteiligten institutionellen Gläubiger (Finanzamt/Finanzämter; Krankenkasse/n, Berufsgenossenschaft) sowie Angaben der Anzahl der am Verfahren beteiligten Gläubiger, der Gesamtverbindlichkeiten ohne und mit Absonderungsrechten, des Wertes des Vermögens, der freien und der freien liquiden Masse.
|ein Verzeichnis der von der Schuldnerin angegebenen und der ergänzend ermittelten am Verfahren beteiligten Gläubiger und deren Forderungen gegebenenfalls nebst der Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit, wenn nicht die Schuldnerin bereits dem Gericht ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vorgelegt hat oder vorlegt.
Mit der Erstellung des Gutachtens wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
beauftragt.
Dem Sachverständigen ist ungehindert Zutritt zu den Geschäftsräumen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu gewähren und Zutritt zu allen Vermögenswerten zu gestatten.
Der Sachverständige ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22004 HRB 22004: System- & Elementbau Köhler GmbH, Frankenberg/Sa., Gewerbering 4, 09669 Frankenberg/Sa.. Änderung der Geschäftsanschrift: Dittersbacher Gewerbering 1, 09669 Frankenberg/Sa.
HRB 22004 System- & Elementbau Köhler GmbH, Frankenberg/Sa., Gewerbering 4, 09669 Frankenberg/Sa.. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsv…
HRB 22004 System- & Elementbau Köhler GmbH, Frankenberg/Sa., Gewerbering 4, 09669 Frankenberg/Sa.. Bestellt: Geschäftsführer: Köhler, Robby, Lichtenau OT Ottendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 22004 System- & Elementbau Köhler GmbH, Frankenberg (Gewerbering 4, 09669 Frankenberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2005 mit Nachtrag vom 09.03.2005. Gegenstand des Untern…
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