HRB 14041

Sysgrade GmbH

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Regensburg

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Registerdaten

Sitz
Regensburg
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 305/22 · Sysgrade GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 305/22
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 14041
2 IN 305/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sysgrade GmbH, Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sirl Bernhard
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14041
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 305/22 · Sysgrade GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 305/22
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Regensburg, HRB 14041
2 IN 305/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sysgrade GmbH, Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sirl Bernhard
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14041
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Kaufvertrag des Geschäftsbetriebs
wird zusammen mit dem Berichtstermin am

Mittwoch, 14.12.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg

gehalten.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 305/22 · Sysgrade GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 305/22
Wirksam am
02.11.2022
Registerbezug
Regensburg, HRB 14041
2 IN 305/22

In dem Verfahren über den Antrag der

Techniker Krankenkasse, Habichtstraße 28, 22305 Hamburg, Gz.: B 5630227947
- antragstellende Gläubigerin -

sowie über den Eigenantrag der Schuldnerin
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Sysgrade GmbH, Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sirl Bernhard, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14041
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: IT-Dienstleistungsunternehmen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2022 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Telefon: +49(941)2807370
Telefax: +49(941)2807379
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.11.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.12.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.01.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 105, 1. Stock, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.08.2022 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 02.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 305/22 · Sysgrade GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 305/22
Wirksam am
08.09.2022
Registerbezug
Regensburg, HRB 14041
2 IN 305/22

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Sysgrade GmbH, Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Sirl Bernhard, geboren am XX.XX.XXXX, Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14041
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.09.2022 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, Telefon: +49(941)2807370, Telefax: +49(941)2807379.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14041 HRB 14041: Sysgrade GmbH, Regensburg, Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2020 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschloss…
HRB 14041: Sysgrade GmbH, Regensburg, Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2020 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Sirl, Bernhard, Regensburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Pöschl, Mario, Erding, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14041 HRB 14041: Sysgrade GmbH, Regensburg, Konrad-Adenauer-Allee 38, 93051 Regensburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg.
HRB 14041: Sysgrade GmbH, Regensburg, Konrad-Adenauer-Allee 38, 93051 Regensburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Prüfeninger Schloßstraße 73, 93051 Regensburg.
Veränderungen
HRB 14041 HRB 14041: Sysgrade GmbH, Regensburg, Konrad-Adenauer-Allee 38, 93051 Regensburg. Prokura erloschen: Gmelch, Oliver, Maxhütte-Haidhof, *XX.XX.XXXX.
HRB 14041: Sysgrade GmbH, Regensburg, Konrad-Adenauer-Allee 38, 93051 Regensburg. Prokura erloschen: Gmelch, Oliver, Maxhütte-Haidhof, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14041 HRB 14041:Sysgrade GmbH, Regensburg, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Allee 38, 93051 Regensburg. Prokura erloschen: Raithel, Matthias, Unterschleißhei…
HRB 14041:Sysgrade GmbH, Regensburg, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Allee 38, 93051 Regensburg. Prokura erloschen: Raithel, Matthias, Unterschleißheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 14041 Sysgrade GmbH, Regensburg, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2012, zuletzt geändert am 28.02.2013. Die Gesellschafterversammlung vom…
Sysgrade GmbH, Regensburg, Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2012, zuletzt geändert am 28.02.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Unterschleißheim, Amtsgericht München HRB 199721) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Weißenburgstraße 22, 93055 Regensburg. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Beratungsleistungen und Dienstleistungen in den Bereichen lT und Internet; Entwicklung und Vertrieb von Softwareanwendungen, Internet-Inhalten und Multimedia-Produkten; Organisation und Durchführung von Schulungen; Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich von lT und Internet, der Werbung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit; Handel mit Hardware, Software, Lizenzen, Literatur, Zubehör und Verbrauchsmaterial; Bereitstellung von gehosteten Anwendungen und Diensten; Übernahme von ausgelagerten Dienstleistungen in Form von Outsourcing. Stammkapital: 35.714,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sirl, Bernhard, Viechtach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pöschl, Mario, Ergoldsbach, *XX.XX.XXXX; Raithel, Matthias, Unterschleißheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gmelch, Oliver, Maxhütte-Haidhof, *XX.XX.XXXX; Pöschl, Mario, Regensburg, *XX.XX.XXXX; Raithel, Matthias, Unterschleißheim, *XX.XX.XXXX. Die Sysgrade Business Consulting GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 199735) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Sysgrade Enterprise Systems GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 199736) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Sysgrade Technology Services GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 123380) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Sysgrade Web Solutions GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 11206) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.