GnR 40022

Synthro eG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
26.09.2024
Datenstand
2025-01-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Danny Kosfeld

Mainz

Vorstand

Thorsten Richter

Ingelheim am Rhein

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-01-28 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Die Genossenschaft befasst sich mit der Bereitstellung einer Co-Working Plattform, der Bereitstellung und der Vermarktung einer Cloud-Infrastruktur nach deutschen Datenschutzgrundsätzen, einer Online-Plattform für das Management von Wissen, Dokumenten und Prozessen, Austausch und soziales Netzwerken sowie als Inkubator mit der Ausbildung, Beratung und Förderung von Personen, Unternehmen und Organisationen, die sich äquivalenten Grundprinzipien wie jenen der Genossenschaft verpflichten. 3. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient und die Beteiligungen eine untergeordnete Hilf- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen. 4. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. 5. Erwerb von Immobilien und Grundstücken sind zulässig. 6. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Die Genossenschaft kann soziale und nachhaltige Projekte fördern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 67/25 · Synthro eG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 67/25
Wirksam am
01.08.2025
Registerbezug
Mainz, GnR 40022
280 IN 67/25 : Über das Vermögen der Synthro eG, Anni-Eisler-Lehmann-Str. 3, 55122 Mainz (AG Mainz, GnR 40022), vertr. d.: 1. Danny Kosfeld (Liquidator), 2. Thorsten Richter (Liquidator), ist am 01.08.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf, c/o Neussel KPA, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz, Tel.: 06131-626080, Fax: 06131-6260813, E-Mail: kanzlei@neusselkpa.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 31.10.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (31.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 01.08.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 67/25 · Synthro eG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 67/25
Wirksam am
02.05.2025
Registerbezug
Mainz, GnR 40022
280 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Synthro eG, Anni-Eisler-Lehmann-Str. 3, 55122 Mainz (AG Mainz, GnR 40022), vertr. d.: 1. Danny Kosfeld, Forsterstr. 23, 55118 Mainz, (Liquidator), 2. Thorsten Richter, Talstr. 4, 55218 Ingelheim, (Liquidator), ist am 30.04.2025 um 07:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf, c/o Neussel KPA, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz, Tel.: 06131-626080, Fax: 06131-6260813, E-Mail: kanzlei@neusselkpa.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 30.04.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 40022 GnR 40022: Synthro eG, Mainz, Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Hahner, Thomas Wolfgang, Ingelheim, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Kropf, Christopher Alfred, Thiersheim, *XX.XX.XXXX; Sc…
GnR 40022: Synthro eG, Mainz, Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Hahner, Thomas Wolfgang, Ingelheim, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Kropf, Christopher Alfred, Thiersheim, *XX.XX.XXXX; Scheuer, Falko, Mainz, *XX.XX.XXXX; Urunc, Nevin, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Nach Berichtigung des Geburtsdatums weiterhin Vorstand: Richter, Thorsten, Ingelheim am Rhein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 40022 GnR 40022: Synthro eG, Mainz, Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Weissweiler, Lena, Mainz,…
GnR 40022: Synthro eG, Mainz, Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz. Nicht mehr Vorstand: Weissweiler, Lena, Mainz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 40022 GnR 40022: Synthro eG, Mainz (Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz). Bestellt als Vorstand: Weissweiler, Lena, Mainz, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Dr. Weiler, Stefan, Ober-Olm, *XX.XX.XXXX.
GnR 40022: Synthro eG, Mainz (Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz). Bestellt als Vorstand: Weissweiler, Lena, Mainz, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Dr. Weiler, Stefan, Ober-Olm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 40022 GnR 40022: Synthro eG, Mainz (Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz Nicht mehr Vorstand: Heine, Pia, Ingelheim am Rhein, *XX.XX.XXXX.
GnR 40022: Synthro eG, Mainz (Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz Nicht mehr Vorstand: Heine, Pia, Ingelheim am Rhein, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
GnR 40022 GnR 40022: Synthro eG, Mainz, Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz. eingetragene Genossenschaft. Statut vom 30.01.2015. Geschäftsanschrift: Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz. Gegenstand: 1. Die Geno…
GnR 40022: Synthro eG, Mainz, Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz. eingetragene Genossenschaft. Statut vom 30.01.2015. Geschäftsanschrift: Anni-Eisler-Lehmann-Straße, 55122 Mainz. Gegenstand: 1. Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Die Genossenschaft befasst sich mit der Bereitstellung einer Co-Working Plattform, der Bereitstellung und der Vermarktung einer Cloud-Infrastruktur nach deutschen Datenschutzgrundsätzen, einer Online-Plattform für das Management von Wissen, Dokumenten und Prozessen, Austausch und soziales Netzwerken sowie als Inkubator mit der Ausbildung, Beratung und Förderung von Personen, Unternehmen und Organisationen, die sich äquivalenten Grundprinzipien wie jenen der Genossenschaft verpflichten. 3. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient und die Beteiligungen eine untergeordnete Hilf- oder Nebentätigkeit der Genossenschaft darstellen. 4. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. 5. Erwerb von Immobilien und Grundstücken sind zulässig. 6. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten. 7. Die Genossenschaft kann soziale und nachhaltige Projekte fördern. Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Hahner, Thomas Wolfgang, Mainz, *XX.XX.XXXX; Heine, Pia, Ingelheim am Rhein, *XX.XX.XXXX; Richter, Thorsten, Ingelheim am Rhein, *XX.XX.XXXX; Dr. Weiler, Stefan, Ober-Olm, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.