HRB 5264

SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oldenburg

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Registerdaten

Sitz
Oldenburg
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-31

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 5264
33 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Fürstenwalder Str. 25, 26133 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 5264), vertr. d.: Matthias Winiarski, Bremen, geschäftsansässig, Hansa-Ring 40-44, 26133 Oldenburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421 36860, Fax: 0421 3686100, E-Mail: mail@schubra.de, Internet: www.schubra.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 597.863,77 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 993.987,83 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 5264
33 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Fürstenwalder Str. 25, 26133 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 5264), vertr. d.: Matthias Winiarski, Bremen, geschäftsansässig, Hansa-Ring 40-44, 26133 Oldenburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Detlef Stürmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV gem. InsVV inkl. des Mehrbetrags in Höhe von ________ EUR gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV

EUR
um 96 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Mit Schriftsatz vom 12.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.

Diese beträgt 992.674,21 EUR Die Ermittlung der Berechnungsgrundlage wurde vom Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag schlüssig dargelegt und umfangreich begründet. Insoweit wird zur Meidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Antrag vom 12.12.2024 Bezug genommen.
Nach Prüfung durch das Gericht wurde der vom Insolvenzverwalter ermittelte Wert als Berechnungsgrundlage angenommen.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 9.585.528,73 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 245.091,15 EUR vereinnahmt wurden.

Unter Berücksichtigung dieser Werte ergibt sich eine Regelvergütung (mit Absonderungsrechten) in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher ______ EUR (=50% von _________EUR) anzusetzen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Zusätzlich beantragt der Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt 96 % auf die Grundregelvergütung ohne Berücksichtigung der Mehrvergütung in Höhe von ____________ EUR, mithin auf den Wert von 45.699,34 EUR entsprechend der Ent-scheidung des BGH vom 22.07.2021 - IX ZB 85/19. Die beantragten Zuschläge sol-len die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters angemessen vergüten, die deutlich über die üblichen Abwicklungstätigkeiten hinausgehen.
Die jeweilig beantragten Zuschläge wurden umfangreich und schlüssig begründet.

Im Einzelnen beantragt der Insolvenzverwalter Zuschläge für folgende Tätigkeiten:
1. Betriebsfortführung 11 %
2. Konzernverflechtung 25 %
3. übertragende Sanierung 60 %

Nach Prüfung der einzelnen Zuschlagstatbestände hat das Gericht den Gesamtzu-schlag auf 96 % festgesetzt. Dieser erweist sich sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden, außergewöhnlich umfangreichen Insolvenzverfahrens als gerechtfertigt, angemessen und zugleich aus-reichend, um die Tätigkeit des Insolvenzverwalters sachgerecht zu vergüten.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 25 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 oder dem Landgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 5264
33 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Fürstenwalder Str. 25, 26133 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 5264), vertr. d.: Matthias Winiarski, Bremen, geschäftsansässig, Hansa-Ring 40-44, 26133 Oldenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 5264

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 5264

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 5264

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 5264

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 33 IN 22/10 · SWK Seniorenwohnstift Kreyenbrück gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
33 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 5264

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.