HRB 39842

Swing Kitchen 014 GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.08.2025
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Albrecht Eltz

Wien

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines oder mehrerer Gastgewerbe, insbesondere von veganen Systemgastronomiebetrieben in eigener Verantwortung und/oder auf Basis von Franchise-Verträgen in Deutschland, insbesondere in Leipzig.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1124/25 · Swing Kitchen 014 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1124/25
Wirksam am
28.09.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 39842
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1124/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swing Kitchen 014 GmbH, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39842
vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Eltz

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 22.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 486930, Email geschäftlich: leipzig@hww.eu, Telefax: 0341 4869393

schriftlich geltend zu machen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 403 IN 1124/25 · Swing Kitchen 014 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1124/25
Wirksam am
13.08.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 39842
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1124/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swing Kitchen 014 GmbH, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39842
vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Eltz

wird heute, am 04.08.2025, um 14.00 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren nach Art. 3 Abs. 1 S. 1 EuInsVO eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. jur. h. c. Rainer M Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig.

Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 15.09.2025
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Wer diese Mitteilung an schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an Insolvenzverwalter leisten.

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

- die Beibehaltung oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,

- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

und zur Anhörung über

- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger

bis zum 15.10.2025

beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1124/25 · Swing Kitchen 014 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1124/25
Wirksam am
18.06.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 39842
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1124/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

Swing Kitchen 014 GmbH
Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Eltz
(Amtsgericht Leipzig HRB 39842)

vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Eltz

ergeht am 18.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 18.06.2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr
Volksgartenstraße 39
04347 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 486930
Telefax: 0341 4869393
Email geschäftlich: leipzig@hww.eu

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird,
mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 39842 HRB 39842: Swing Kitchen 014 GmbH, Leipzig, Georgenstraße, S-Bahn Bogen 201, 10117 Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021. Geschäftsanschrift: Georgenstraße, S-Bah…
HRB 39842: Swing Kitchen 014 GmbH, Leipzig, Georgenstraße, S-Bahn Bogen 201, 10117 Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021. Geschäftsanschrift: Georgenstraße, S-Bahn Bogen 201, 10117 Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines oder mehrerer Gastgewerbe, insbesondere von veganen Systemgastronomiebetrieben in eigener Verantwortung und/oder auf Basis von Franchise-Verträgen in Deutschland, insbesondere in Leipzig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schillinger, Irene, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.