GnR 253

Sweet Invest eG

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Krefeld

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Registerdaten

Sitz
Krefeld
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
28.11.2022
Datenstand
2025-01-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Giuseppe Puca

Krefeld

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Genossenschaft allein. Ist die Bestellung mehrerer Vorstandsmitglieder erforderlich, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände gemeinsam oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einen Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, namens der Genossenschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen § 181 2. Alt. BGB). Jedem Vorstandsmitglied kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-22

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, die Herstellung, das Marketing und der Vertrieb von Erzeugnissen in der Lebensmittelbranche.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 12/22 · Sweet Invest eG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 12/22
Wirksam am
14.11.2022
Registerbezug
Krefeld, GnR 253
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Krefeld unter GnR 253 eingetragenen Sweet Invest eG, Mühlenstraße 22 a, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Guiseppe Puca, Mühlenstraße 22 a, 47798 Krefeld

ist am 08.11.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

92 IN 12/22
Amtsgericht Krefeld, 14.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 92 IN 12/22 · Sweet Invest eG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 12/22
Wirksam am
02.11.2022
Registerbezug
Krefeld, GnR 253
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22

Über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Krefeld unter GnR 253 eingetragenen Sweet Invest eG, Mühlenstraße 22 a, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Guiseppe Puca, Mühlenstraße 22 a, 47798 Krefeld

Geschäftszweig: die Entwicklung, die Herstellung, das Marketing und der Vertrieb von Erzeugnissen in der Lebensmittelbranche

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2022, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.06.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 27.07.2022 eingegangenen Antrags eines weiteren Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 92 IN 12/22 und 92 IN 16/22 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 540680 0, Fax: 0211 540680 199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.01.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 06.02.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.01.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7,18 Abs. 1 RpflG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 12/22
Krefeld, 01.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 12/22 · Sweet Invest eG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 12/22
Wirksam am
02.08.2022
Registerbezug
Krefeld, GnR 253
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Krefeld unter GnR 253 eingetragenen Sweet Invest eG, Mühlenstraße 22 a, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Guiseppe Puca, Mühlenstraße 22 a, 47798 Krefeld

Geschäftszweig: die Entwicklung, die Herstellung, das Marketing und der Vertrieb von Erzeugnissen in der Lebensmittelbranche

ist am 01.08.2022, um 16:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

92 IN 12/22
Amtsgericht Krefeld, 01.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 253 GnR 253: Sweet Invest eG, Krefeld (Mühlenstraße 22 A, 47798 Krefeld). Das Mindestkapital beträgt 80 Prozent der gezeichneten Geschäftsanteile.
GnR 253: Sweet Invest eG, Krefeld (Mühlenstraße 22 A, 47798 Krefeld). Das Mindestkapital beträgt 80 Prozent der gezeichneten Geschäftsanteile.
Neueintragungen
GnR 253 GnR 253: Sweet Invest eG, Krefeld (Mühlenstraße 22 A, 47798 Krefeld). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 05.06.2015. Die Entwicklung, die Herstellung, das Marketing und der Vertrieb von Erzeugnissen in…
GnR 253: Sweet Invest eG, Krefeld (Mühlenstraße 22 A, 47798 Krefeld). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 05.06.2015. Die Entwicklung, die Herstellung, das Marketing und der Vertrieb von Erzeugnissen in der Lebensmittelbranche. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Genossenschaft allein. Ist die Bestellung mehrerer Vorstandsmitglieder erforderlich, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände gemeinsam oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einen Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, namens der Genossenschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen § 181 2. Alt. BGB). Jedem Vorstandsmitglied kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Vorstand: Puca, Giuseppe, Krefeld, *XX.XX.XXXX.

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