HRB 6328
SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schweinfurt
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Registerdaten
- Sitz
- Schweinfurt
- Datenstand
- 2025-01-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 18.06.2026
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 1.058.318,67 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Betriebsfortführung, M&A-Prozess, Arbeitnehmerangelegenheiten und Insolvenzgeld, sowie umfangreiche Aus- und Absonderungrechte geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 18.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 18.06.2026
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 10.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 18.06.2026
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 10.03.2026
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß §§ 39 Abs. 1, 174 Abs. 3 InsO werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 04.05.2026 (§ 28 Abs. 1 Inso analog) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO in EURO anzumelden.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 18.05.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F, Klingerstraße 20, Frankfurt am Main vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 19.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 23.03.2023
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 07.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 22.03.2022
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.05.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.05.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 25.03.2021
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt,
HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 31.05.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
14.06.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6328 HRB 6328: SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt. Es wird ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über d…
Forderungsprüfung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 28.05.2020
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
- Insolvenzgericht -
810 IN 201/20 S-2-5
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22,
97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328), vertr. d.: Claudio Passerini,
Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird zum Sonderverwalter bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 .
Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst insbesondere:
Die Befugnis Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin in den Fällen vorzunehmen und
Willenserklärungen abzugeben, in denen der Insolvenzverwalter der Schuldnerin
entsprechend § 181 BGB an der Vertretung gehindert ist ("Insichgeschäfte").
Übernahme der Prüfung von Forderungen, die der Insolvenzverwalter Miguel
Grosser als Insolvenzverwalter einer anderen Schuldnerin im hiesigen
Insolvenzverfahren angemeldet hat.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße
2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6328 HRB 6328: SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt. Prokura erloschen: Voll, André, Bischofsheim, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellsc…
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 20.05.2020
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
- Insolvenzgericht -
810 IN 201/20 S-2-5
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22,
97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 13.05.2020 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit
gemäß § 319 ZPO folgt berichtigt:
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Insolvenzverwalter in zweifacher schriftlicher Ausführung in Euro (€) bis zum
20.07.2020 anzumelden.
Urkunden, Rechnungen und gegebenenfalls weitere über die Forderung bestehende
Unterlagen sind beizufügen.
Hinweis:
Gläubiger festgestellter Forderungen werden grundsätzlich nicht benachrichtigt.
Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sind alle verfahrensleitenden Beschlüsse
einsehbar. Eine gesonderte Übersendung erfolgt grundsätzlich nicht.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 03.08.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Gebäude F, Klingerstraße 20, Frankfurt am Main vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Dem Insolvenzverwalter ist auch mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldete Forderung an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden, § 28 Abs. 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Zur Hinterlegungsbank wird bestimmt: Deutsche Bank AG
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 14.05.2020
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424
Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel
Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069
/24006510
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 20.07.2020
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F,
Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 12.05.2020
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
- Insolvenzgericht -
810 IN 201/20 S
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22,
97424 Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte PartG mdB, Ulmenstraße 23-25, 60325
Frankfurt am Main,
wird heute am 01.05.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11,
16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 201/20 S-2-5 · SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 201/20 S-2-5
- Wirksam am
- 11.02.2020
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 6328
Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettelerstraße 22, 97424
Schweinfurt (AG Schweinfurt, HRB 6328), vertr. d.: Claudio Passerini,
(Geschäftsführer), ist am 11.02.2020 um 16:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6328 HRB 6328: SW Reifenhandel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt, Kettelerstraße 22, 97424 Schweinfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Voll, André, Bischofsheim a. d. Rhön, *XX.XX.XXXX. Bestel…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.