VR 127

SV Waldhof Mannheim 07

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mannheim

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Registerdaten

Sitz
Mannheim
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sportverein Chio Waldhof Mannheim
  2. Chio Waldhof Mannheim
  3. SVW 07 Mannheim Mannheim
  4. Sportverein Waldhof 07 Mannheim
  5. SV Waldhof-Mannheim Mannheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 127 VR 127: SV Waldhof Mannheim 07, Mannheim (Alsenweg, 68305 Mannheim). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2016 und der Versammlungsbeschlüs…
VR 127: SV Waldhof Mannheim 07, Mannheim (Alsenweg, 68305 Mannheim). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2016 und 15.09.2016 einen Teil seines Vermögens ("Teilbetrieb Profifußball") auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 725436) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.