VR 3058

SV Groß Borstel von 1908 e.V.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Turn-und Sport-Vereinigung Eppendorf-Groß Borstel von 1908 e.V. Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 3058 VR 3058: Turn-und Sport-Vereinigung Eppendorf-Groß Borstel von 1908 e.V., Hamburg (Ernst-Mittelbach-Ring 4A, 22455 Hamburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertr…
VR 3058: Turn-und Sport-Vereinigung Eppendorf-Groß Borstel von 1908 e.V., Hamburg (Ernst-Mittelbach-Ring 4A, 22455 Hamburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 25.05.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2018 mit dem Weiss-Blau Gross-Borstel 1963 e.V. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg VR 6583) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.